Wahlprüfsteine 2019

 

Wahlprüfsteine gesamt

SPD zu Anker-Zentren

Frage

Flüchtlingsorganisationen lehnen die Einrichtung von Anker-Zentren und eine mehrmonatige bzw. mehrjährige Aufenthaltsdauer in Erstaufnahme-einrichtungen ab und fordern stattdessen eine zügige Verteilung aller Schutzsuchenden, ungeachtet ihrer unterstellten Bleibeperspektiven, auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Soziale Teilhabe und der Zugang zu (Schul-) Bildungsmöglichkeiten sowie unabhängigen Beratungsdiensten sind in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankerzentren nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Zudem bieten sie erhebliches Konfliktpotential, wenn Menschen auf so engem Raum lange Zeit zusammenleben müssen.
1. Wie ist Ihre Position dazu?
2. Welche Pläne haben Sie für die Erstaufnahmeeinrichtung in Thüringen?
3. Welche Maßnahmen planen Sie, um ein strukturiertes Gewaltschutzkonzept in der Erstaufnahmeeinrichtung zu etablieren?

Antwort

1. Wie ist ihre Position dazu?
Die SPD Thüringen lehnt die Einrichtung von Anker-Zentren, welche die Integration und Teilhabe der Geflüchteten nachhaltig erschweren, kategorisch ab. Oberste Maxime muss es sein, die Verweildauer von neu ankommenden Geflüchteten in einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung so kurz wie möglich zu halten. Die Errichtung von Anker-Zentren würde diesen Plänen zuwider laufen.

2. Welche Pläne haben Sie für die Erstaufnahmeeinrichtung in Thüringen?
Aus unserer Sicht ist die Unterhaltung einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Thüringen derzeit alternativlos, da wir die dort zu erfüllenden Aufgaben nicht den Landkreisen und kreisfreien Städten überlassen können. Dennoch setzen wir uns dafür ein, dass die Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung so kurz wie möglich gehalten wird und die Geflüchteten schnellstmöglich in Thüringen verteilt und nach Möglichkeit dezentral untergebracht werden. Hierbei setzen wir uns für einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen für Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte ein. Insbesondere aber die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl muss noch mehr auf die Bedarfe der Geflüchteten und insbesondere der Kinder ausgerichtet werden.

3. Welche Maßnahmen planen Sie, um ein strukturiertes Gewaltschutzkonzept in der Erstaufnahmeeinrichtung zu etablieren?
Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland kommen, werden durch das Leben in der Erstaufnahmeeinrichtung, welches unter anderem auch durch fehlende Privatsphäre und strenge Reglementierungen im Tagesablauf gekennzeichnet ist, zusätzlich belastet. Soziale Spannungen und Konflikte können die Folge sein, denen mit einem entsprechenden Gewaltschutzkonzept wirksam begegnet werden kann. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat ein solches weiterführendes Konzept für die zu Ende gehende Legislatur angekündigt. Wir werden uns mit dem Inhalt und der Umsetzung des Konzepts intensiv beschäftigen, sobald es vorliegt.