Familiennachzug
Der Schutz der Familie ist als Menschenrecht (Art. 8 EMRK) und im Grundgesetz (Art. 6) verankert. Viele Geflüchtete lassen aufgrund lebensgefährlicher Fluchtwege und hoher finanzieller Kosten Ehepartner*innen, Eltern, Kinder oder Geschwister zurück oder werden von ihnen getrennt. Die bundesgesetzlichen Möglichkeiten für geflüchtete Menschen, ihre Angehörigen nachkommen zu lassen, sind extrem eingeschränkt und führen oft zu jahrelanger oder dauerhafter Trennung von Familien.
Personen, die eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention haben, dürfen ihre Kernfamilie, also Ehepartner*innen und minderjährige Kinder, grundsätzlich nachholen. Dieser Rechtsanspruch ist aber oft nur schwer durchsetzbar: Monatelange Wartezeiten auf Termine bei den Botschaften und hohe formale Auflagen ziehen das Verfahren in die Länge oder verhindern es sogar. Oftmals dauert es mehr als ein Jahr bis ein Familiennachzug genehmigt wird. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besteht ein Anspruch auf Elternnachzug. Für Geschwisterkinder wird ein Nachzug in der Praxis jedoch oft verweigert. Dieser Umstand ist hochproblematisch, da er im Ergebnis dazu führt, dass Eltern sich zwischen ihren Kindern „entscheiden“ müssen, ein Elternteil zurückbleibt oder beide Eltern nicht nachziehen.
Hinter den langen Wartezeiten, den hohen formalen Anforderungen sowie der Verweigerung des Geschwisternachzuges vermuten Kritiker*innen politisches Kalkül, um den Familiennachzug so weit wie möglich einzuschränken oder gar die Rückkehr zur Familie außerhalb Deutschlands zu erwirken. Der faktische Ausschluss des Familiennachzugs für alle anderen Flüchtlingsgruppen und somit die Trennung von Familien widerspricht dem Schutz der Familie. Sie bedeutet für die Betroffenen Leid, Angst und Verzweiflung und verhindert die Integration in eine neue Umgebung.
Die Möglichkeit des Familiennachzugs (aus dem Herkunftsland/ Drittland) oder der Familienzusammenführung (aus einem anderen europäischen Land) unterliegt vielen rechtlichen Voraussetzungen und sich stets ändernden Regelungen. Eine Auswahl hilfreicher Links, aktueller Arbeitshilfen u.a. findet sich nachfolgend.
- Familiennachzug
- Dublin-Familienzusammenführung
- Familiennachzug zu UM
- Familienasyl
- EUGH-Urteile zum Familiennachzug
- Suche nach Familienangehörigen
Informationsportal des Informationsverbund Asyl & Migration:
- familie.asyl.net: Informationen zum Verfahren der Familienzusammenführung
- Online-Fortbildungsreihe zu aktuellen Fragen des Familiennachzugs
Arbeitshilfen zum Thema Familiennachzug (allgemein):
- Checklisten zum Familiennachzug (mit Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot u.a.), Informationsverbund Asyl & Migration (Dez. 2024)
- Der Familiennachzug. Ein Leitfaden, Hrsg.: Kölner Flüchtlingsrat (Apr. 2024)
- Informationsverbund Asyl & Migration: Schulungsvideo zum Thema Familiennachzug (Dez. 2022)
- DRK Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen- Besonderheiten Afghanistan (Apr. 2022)
- Familiennachzug, Hrsg. Dt. Caritasverband, Broschüre Migration im Fokus (Nov. 2021)
- Familiennachzug - Checkliste für die Beratungspraxis, Hrsg.: Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig Holstein (Aug. 2021)
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten:
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Thema Familiennachzug zu Schutzberechtigten - § 22 AufenthG im Kontext der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sowie Vorlage Härtefallanzeige und Antrag gem. § 22 AufenthG im Kontext der Aussetzung Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (Checkliste) (Okt. 2025)
- Diakonie Deutschland/ Informationsverbund Asyl & Migration (Hrsg.): Familienzusammenführungen nach Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung / Family reunification in Germany under the Dublin III Regulation (Dez. 2022)
- Fachbeitrag: Wie funktioniert die Familienzusammenführung von umF innerhalb Europas? Hrsg.: Equal Rights beyond borders/ BUMF e.V. (Apr. 2019)
- Familienzusammenführung (Dublin-III-VO): Welcome to Europe (W2eu) - wertvolle mehrsprachige Arbeitshilfen (Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch) den verschiedenen Dublin-Mitgliedstaaten
- Informationsverbund Asyl & Migration: Familienzusammenführung nach der Dublin III Verordnung
2025
- BuMF e.V.: Aktuelle Hinweise des AA zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Jul. 2025)
- BuMF e.V.: Stellungnahme zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Jul. 2025)
- BuMF e.V.: Hinweise zum pädagogischen Umgang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Jul. 2025)
2024
- DRK-Suchdienst/ Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen: Die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 30. Januar 2024 - C 560/20 - für die Praxis der Familiennachzugsverfahren zu Kindern mit Flüchtlingsstatus in Deutschland (Aug. 2024)
- Der Familiennachzug. Ein Leitfaden, Hrsg.: Kölner Flüchtlingsrat (Apr. 2024)
2023
- Infoblatt: Die wichtigsten Informationen zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) im Überblick für ehrenamtliche und hauptamtliche Vormünder*innen, Hrsg.: BBZ Berlin (Feb. 2023)
- Checkliste: Nachzug zu einer Person mit Asylberechtigung mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 AufenthG
- Checkliste: Nachzug zu einer als Flüchtling anerkannten Person mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG
- BuMF e.V./ BBZ: Dokumentation zur Fortbildung: Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen (Dez. 2023)
Gemäß § 26 AsylG können Familienangehörige von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und subsidiär Geschützten unter bestimmten Voraussetzungen einen abgeleiteten Familienschutzstatus erhalten. Nachfolgend finden sich hilfreiche Informationen und Arbeitshilfen oder Links zum Thema.
- NEU: Der Familiennachzug. Ein Leitfaden, Thema "Familienasyl" ab S. 72, Hrsg.: Kölner Flüchtlingsrat (Apr. 2024)
- Familienrecht im Nahen Osten (Max Planck Institut für Rechtswissenschaften)
- Der Paritätische Gesamtverband: Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges (Apr. 2018)
- Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Arbeitshilfe Hinweise zum Familienasyl und „Kaskadennachzug“ (Feb. 2018)
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Ablehnung von Familienasyl nach Erreichen der Volljährigkeit? (Feb. 2018)
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Handreichung zum Thema Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen zu anerkannten Flüchtlingen (Aug. 2017)
Weisungslage zum EUGH-Urteil v. 30.01.2024
- EuGH, Urteil vom 30.01.2024 (C-560/20): UMF behält sein Recht auf Familienzusammenführung, wenn er während des Verfahrens auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern volljährig wird
Weisungslage zum EUGH-Urteil v. 01.08.2022
- Informationsverbund Asyl & Migration: Auswärtiges Amt: Weisungen zur Umsetzung der EuGH-Urteile zum Beurteilungszeitpunkt der Minderjährigkeit beim Familiennachzug (Dez. 2022)
- Weisung des Auswärtigen Amtes vom 29.11.2022 und Weisung des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 07.11.2022 zum EUGH-Urteil vom 01. August 2022 zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Eltern- und Kindernachzug (Nov. 2022)
- BT-Dr. 20/4146: Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Familiennachzug (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/3454) (Okt. 2022)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen. Die EuGH-Entscheidungen vom 01. August 2022: Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Eltern- und Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen (Sep. 2022)
- Asyl.net: EUGH-Urteil (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling und Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes) v. 01.08.2022, Zur Pressemitteilung des EuGH, Hinweise von Pro Asyl (Aug. 2022)
Weisungslage zum EUGH-Urteil v. 12.04.2018
- BuMF e.V.: Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Familiennachzug zu volljährig gewordenen umF (02.Okt. 2018) und Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, Themen u.a. Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen (Sep. 2018)
- EUGH-Urteil vom 12.04.2018: Der BumF e.V. hat eine Arbeitshilfe "Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug" herausgegeben (Stand Apr. 2018). Hier geht es zum Urteil. Hier geht es zu Musteranträgen an die Ausländerbehörde, das Auswärtige Amt, die Dt. Auslandsvertretung. Lesen: Pressemitteilung zum Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union vom 12. April 2018 - "Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung" (12. Apr. 2018)
DRK-Suchdienst: Familienzusammenführung und Nachzug von Angehörigen
Hilfsangebote des DRK-Suchdienstes:
Suchen: Der DRK-Suchdienst klärt die Schicksale der Vermissten des Zweiten Weltkriegs und sucht nach Menschen, die infolge aktueller bewaffneter Konflikte und Katastrophen weltweit von ihren Angehörigen getrennt worden sind. Hier gibt es mehr Informationen. Auf www.tracetheface.org gibt es Fotos von Menschen, die ebenfalls ihre Angehörigen suchen. Dort können wir auch Ihr Bild veröffentlichen, wenn Sie dies wünschen. Zu Ihrem Schutz stellt der DRK-Suchdienst bei dieser Online-Suchmöglichkeit ebenfalls höchste Anforderungen an die Datensicherheit.







