Familiennachzug
Der Schutz der Familie ist als Menschenrecht (Art. 8 Europäische Menschenrechtekonvention) und im Grundgesetz (Art. 6) verankert. Viele Geflüchtete lassen aufgrund lebensgefährlicher Fluchtwege und hoher finanzieller Kosten Ehepartner*innen, Eltern, Kinder oder Geschwister zurück oder werden von ihnen getrennt. Die bundesgesetzlichen Möglichkeiten für geflüchtete Menschen, ihre Angehörigen nachkommen zu lassen, sind extrem eingeschränkt und führen oft zu jahrelanger oder dauerhafter Trennung von Familien.
Personen, die eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention haben, dürfen ihre Kernfamilie, also Ehepartner*innen und minderjährige Kinder, grundsätzlich nachholen. Dieser Rechtsanspruch ist aber oft nur schwer durchsetzbar: Monatelange Wartezeiten auf Termine bei den Botschaften und hohe formale Auflagen ziehen das Verfahren in die Länge oder verhindern es sogar. Oftmals dauert es mehr als ein Jahr bis ein Familiennachzug genehmigt wird. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besteht ein Anspruch auf Elternnachzug. Für Geschwisterkinder wird ein Nachzug in der Praxis jedoch oft verweigert. Dieser Umstand ist hochproblematisch, da er im Ergebnis dazu führt, dass Eltern sich zwischen ihren Kindern „entscheiden“ müssen, ein Elternteil zurückbleibt oder beide Eltern nicht nachziehen.
Im Juni 2018 wurde das Familiennachzugsneuregelungsgesetz beschlossen. Dieses besagt, dass ab dem 01. August 2018 nur bis zu 1000 Menschen pro Monat zu subsidiär Geschützten nach Deutschland nachziehen können. Damit wurde der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für diese Personengruppe abgeschafft. Für Personen mit anderen Aufenthaltstiteln ist ein Familiennachzug mit noch höheren Hürden verbunden und somit faktisch unmöglich. Für Asylsuchende und Menschen mit einer Duldung ist ein Familiennachzug gänzlich ausgeschlossen.
Hinter den langen Wartezeiten, den hohen formalen Anforderungen sowie der Verweigerung des Geschwisternachzuges vermuten Kritiker*innen politisches Kalkül, um den Familiennachzug so weit wie möglich einzuschränken oder gar die Rückkehr zur Familie außerhalb Deutschlands zu erwirken. Der faktische Ausschluss des Familiennachzugs für alle anderen Flüchtlingsgruppen und somit die Trennung von Familien widerspricht dem Schutz der Familie. Sie bedeutet für die Betroffenen Leid, Angst und Verzweiflung und verhindert die Integration in eine neue Umgebung.
Die Möglichkeit des Familiennachzugs (aus dem Herkunftsland/ Drittland) oder der Familienzusammenführung (aus einem anderen europäischen Land) unterliegt vielen rechtlichen Voraussetzungen und sich stets ändernden Regelungen. Eine Auswahl hilfreicher Links, aktueller Arbeitshilfen u.a. findet sich nachfolgend.
- Übersichtsseite zum Thema Syrien-Aufnahmeprogramm
Informationsportal: Informationen zum Verfahren der Familienzusammenführung (Informationsverbund Asyl & Migration)
Weitere Informationen:
- Dt. Caritasverband: Familiennachzug (Broschüre Migration im Fokus) (Nov.2021)
- DRK: Familienzusammenführung (FZ) von und zu Flüchtlingen Beratung in Zeiten des Coronavirus/ Covid-19 Orientierungshilfe Nr. 2 (Apr. 2020)
- BBZ Berlin: Informationen für Geflüchtete zum Familiennachzug in der „Corona-Krise“ auf Deutsch, Arabisch, Farsi (Jul. .2020)
- DRK: Familienzusammenführung (FZ) von und zu Flüchtlingen Beratung in Zeiten des Coronavirus. Inhaltliche Orientierungshilfe (Mrz. 2020)
- Deutscher Caritasverband e.V.: Hinweise zur Beratung zum Familiennachzug in Zeiten von COVID-19 (Mrz. 2020)
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten:
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (Feb. 2020)
- mehrsprachige Informationen (Deutsch / Arabisch) zum Visumverfahren von Familienangehörigen Initiative "Familienleben für Alle!" (Nov. 2019)
- BMI: Zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten - Rundschreiben an die Länder (Jan. 2019)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, Themen u.a. Ergänzungen zum Thema Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (Sep. 2018)
- Informationsverbund Asyl & Migration: Themenseite zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (Aug. 2018)
- BUMF e.V.: Arbeitshilfen zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten - Themenseite mit weiterführenden Links (Aug. 2018)
- Das Netzwerk "Berlin hilft!" hat eine umfangreiche Darstellung zum Familiennachzug zu susidiär Geschützten erstellt (Jul. 2018)
- Familiennachzugsneuregelungsgesetz: Am 01.08.2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) in Kraft getreten. Hier sind offizielle Informationen des Auswärtigen Amts zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten ab 1. August 2018 eingestellt sowie das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Verwaltungspraxis an die Bundesländer vom 13.07.2018.
Arbeitshilfen zum Thema Familiennachzug (allgemein):
- DRK Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen- Besonderheiten Afghanistan (04/2022)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, Themen 1. Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen und 2. Auswirkungen des EuGH Urteils vom 12.04.2018 - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen (Juni 2018)
- Pressemitteilung zum Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union vom 12. April 2018 - "Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung" (12. Apr. 2018)
- Caritas: Fluchtpunkte intern: Familiennachzug zu Flüchtlingen – eine Beratungshilfe (Nov. 2017)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, u.a. zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger, u.v.m. (Aug. 2017)
- Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Handreichung für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung (13. Jun. 2017)
Spezifische Informationen zu bestimmten Herkunftsländern:
- Pro Asyl: Hintergrundpapier "Unzumutbare Anforderungen verhindern Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea" (Okt. 2018)
- Caritas (Hrsg.): Familiennachzug aus Eritrea. Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater (Mrz. 2018)
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Neuregelungen für Visaanträge aus Afghanistan (Juli 2017)
Hilfreiche Webseites/ Themenseiten:
- Das Informationsportal familie.asyl.net wurde in den letzten Monaten mit Förderung von UNHCR umfassend überarbeitet und vervollständigt. Es richtet sich insbesondere an Beraterinnen und Berater, die mit rechtlichen und praktischen Fragen beim Familiennachzug zu Flüchtlingen konfrontiert sind. Es behandelt die Möglichkeiten des Familiennachzugs zu 1. Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, und deren Verfahren noch läuft; 2. schutzberechtigte Personen (also Personen, die Asyl, Flüchtlingsschutz, den sogenannten subsidiären Schutz oder einen anderen Schutzstatus erhalten haben)
- IOM: Organisatorische Unterstützung beim Familiennachzug/ Familienzusammenführungen, FAP Zentren: Kontaktinformation Deutsch, Flyer: Arabisch/Deutsch, Somali/Tigrinya, Pashto/Dari (Mai 2019)
- Diakonie Deutschland: Antrag auf finanziellen Beitrag aus dem Fonds für die Zusammenführung von Familien
- Auswärtiges Amt (AA): Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten (deu, eng, arab). Das Portal bietet alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge mit a) Informationen zum Verfahren, b) zur fristwahrenden Anzeige des Familiennachzugs und c) zum Visumantrag.
- Fachbeitrag: Wie funktioniert die Familienzusammenführung von umF innerhalb Europas? Hrsg.: Equal Rights beyond borders/ BUMF e.V. (Apr. 2019)
- Diakonie (Hrsg.): Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland. Anspruch - Verfahren - Praxistipps (hier auf Englisch) (Feb. 2018)
- Familienzusammenführung (Dublin-III-VO): Welcome to Europe (W2eu) - wertvolle mehrsprachige Arbeitshilfen (Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch) den verschiedenen Dublin-Mitgliedstaaten
- Informationsverbund Asyl & Migration: Familienzusammenführung nach der Dublin III Verordnung
2020
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (Feb. 2020)
- VG Berlin, Beschluss 38 L 106/20 V vom 08.01.2020 (Leitsatz: Einstweilige Anordnung auf Erteilung von Visa zum Elternnachzug zu subsidiär Schutzberechtigtem wegen bevorstehender Volljährigkeit) (Jan. 2020)
2019
- Initiative 'Familienleben für Alle!'. Infoblatt Nr.4: Informationen zum Familiennachzug für Eltern von Kindern unter 18, die ohne ein Elternteil in Deutschland sind, Deu/Arab (Nov. 2019)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen. Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 (Elternnachzug zu anerkannten Flüchtlingen) - Beratungshinweise im Licht der aktuellen Rechtsprechung des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg (Apr. 2019)
- Fachbeitrag: Wie funktioniert die Familienzusammenführung von umF innerhalb Europas? Hrsg.: Equal Rights beyond borders/ BUMF e.V. (Apr. 2019)
- BumF e.V.: OVG Berlin-Brandenburg: Nachzug zu volljährig gewordenem Flüchtling - Visumserteilung ist verpflichtend (zum Urteil: OVG Berlin – Brandenburg; 19.12.2018 – 3 S 98.18) (Mrz. 2019)
- Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a. und der Fraktion DIE LINKE (BT-Dr. 19/6702) v. 21.01.2019
2018
- BumF e.V.: Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Familiennachzug zu volljährig gewordenen umF (02.Okt. 2018) und Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, Themen u.a. Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen (Sep. 2018)
- EUGH-Urteil vom 12.04.2018: Der BumF e.V. hat eine Arbeitshilfe "Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug" herausgegeben (Stand Apr. 2018). Hier geht es zum Urteil. Hier geht es zu Musteranträgen an die Ausländerbehörde, das Auswärtige Amt, die Dt. Auslandsvertretung. Lesen: Pressemitteilung zum Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union vom 12. April 2018 - "Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung" (12. Apr. 2018)
2017
- VG Berlin Urteil vom 07.11.2017 - 36 K 92.17 V: Familiennachzug zu einem syrischen umF - das Kindeswohl zählt! Zur Pressemitteilung von JUMEN e.V.
- Save the Children Deutschland e.V.: Die vergessenen Kinder: Gutachten zum Geschwisternachzug (Nov. 2017)
- IOM: Organisatorische Unterstützung beim Familiennachzug/ Familienzusammenführungen: Zur Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Juli 2017)
- Runderlass des Auswärtigen Amtes (AA) zum "Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling" /hier: Rechtsgrundlage für den Eltern- und Geschwisternachzug und humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG" (Stand 20.03.2017)
- DRK: Erläuterndes Rundschreiben zum Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Stand 20. April 2017)
Gemäß § 26 AsylG können Familienangehörige von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und subsidiär Geschützten unter bestimmten Voraussetzungen einen abgeleiteten Familienschutzstatus erhalten. Nachfolgend finden sich hilfreiche Informationen und Arbeitshilfen oder Links zum Thema.
- Der Paritätische Gesamtverband: Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges (Stand Apr. 2018)
- Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Arbeitshilfe Hinweise zum Familienasyl und „Kaskadennachzug“ (Stand: 28.02.2018)
- Informationsverband Asyl & Migration: Neue Weisung des BAMF widerspricht Rechtsprechung zum Familienasyl (Stand: 01.03.2018) Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Ablehnung von Familienasyl nach Erreichen der Volljährigkeit? (Stand 23.02.2018)
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Handreichung zum Thema Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen zu anerkannten Flüchtlingen (Stand 21.08.2017)