Abschiebung

Abschiebungen bedeuten die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch unmittelbaren Zwang. Sie können kein Mittel einer humanitären Asylpolitik sein.

Abschiebungen sind zwangsweise Rücktransporte in ein anderes Land. Nach negativem Ausgang des Asylverfahrens kann die Abschiebung in das Herkunftsland drohen. Eine Abschiebung in ein anderes EU-Land kann durchgeführt werden, wenn dieses Land laut der Dublin-III-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist oder wenn Asylsuchende dort einen Schutzstatus erhalten haben. In Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Ungarn, Italien oder Malta erhalten Schutzsuchende allerdings kaum eine Lebensperspektive. Oft leben sie dort in der Obdachlosigkeit und sind deswegen auf der Suche nach tatsächlichem Schutz z.B. nach Deutschland weitergereist.

Es kann aber auch Gründe dafür geben, dass eine Abschiebung vorübergehend oder dauerhaft nicht durchgeführt werden darf. Die permanente Bedrohung und Unklarheit bedeutet für die Betroffenen oftmals einen Zustand der ständigen Angst. Gleichzeitig gibt es aufenthaltsrechtliche Regelungen, welche geduldeten Menschen eine Perspektive eröffnen können – ob durch das Bleiberecht für "gut integrierte" junge Menschen, bei langjähriger „nachhaltiger Integration“, über die Aufnahme oder den Abschluss einer Ausbildung, der Arbeit in einem anerkannten Beruf, über die Härtefallkommission oder aufgrund anderer humanitärer Gründe. Mehr Infos finden Sie hier.

Insgesamt wurden im Jahr 2017 fast 24.000 Menschen aus Deutschland in ihr Herkunftsland oder in ein anderes EU-Land abgeschoben, fast die Hälfte davon in die Westbalkanländer. Aus Thüringen erfolgten 657 Abschiebungen (siehe kleine Anfrage). Laut dem Thüringer Erlass zur Organisation und Durchführung von Abschiebungen soll die sogenannte „freiwillige“ Ausreise in das Herkunftsland Vorrang gegenüber der Abschiebung haben. Allerdings werden Geflüchtete oft nicht hinreichend über diese Möglichkeiten informiert. Zudem ist die sogenannte „freiwillige“ Ausreise für die Betroffenen häufig alles andere als freiwillig, sondern lediglich die Alternative zur Abschiebung. 

Abschiebungen sind Zwangsmittel der Verwaltung. Sie sind nicht freiwillig und werden gegen den Willen der Betroffenen vollzogen. Zahlreiche Berichte von abgeschobenen Menschen belegen, wie gravierend dieser staatliche Eingriff sein kann: Traumatisierungen, Depressionen, das anschließende Leben in Elendsquartieren, die Weiterflucht in der Hoffnung, irgendwo ein Ankommen, Schutz und eine Lebensperspektive zu finden. Abschiebungen können keine Antwort einer humanitären Flüchtlingspolitik sein.

Kein Mensch flieht ohne Grund aus seinem Herkunftsland, auch wenn Fluchtgründe im Rahmen des Asylverfahrens mitunter nicht anerkannt werden. Viele Menschen bleiben trotz des negativ abgeschlossenen Asylverfahrens aus den verschiedensten Gründen in Deutschland; teilweise wählen sie ein Leben in der Illegalität.


Thüringen

  • Hilfen zum Antrag auf Ermessensduldung im Rahmen der Einzelfallprüfung finden Sie unter Antragsmuster.
  • Thüringer Erlasse sind hier eingestellt.

Initiativen und Bündnisse, die sich gegen Abschiebungen organisieren und Informationsmaterial zur Verfügung stellen:

Ratgeber, Handlungsleitfäden u.a.: