IHRE ERFAHRUNGEN...

 

Familiennachzug - Syrien Aufnahmeprogramm

Thüringer Aufnahme-
anordnung

Syrien

Anordnung des Thüringer Migrationsministeriums vom 10. September 2013 (befristet bis 31.12.2024)

  • 9. Änderungsanordnung und Merkblatt zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen (Lesefassung) vom 21.12.2022
  • Thüringer Hinweise zu inhaltlichen Änderungen der Aufnahmeanordnung - Vorliegen einer individuellen Not und Bedrängnis, Ehegatten, mehrere Verpflichtungsgeber (21.12.2022)
  • Thüringer Hinweise zu antragstellender Person mit doppelter Staatsbürgerschaft (syrische und EU-Bürger:in) (30.6.2023)

aktualisiert Juli 2023

 

 

Hinweise des TMMJV und Informationen zu bisherigen Anordnungen
  • Berücksichtigung einer Verpflichtungserklärung bei der Einkommenssteuer, Bundesfinanzministerium (27.05.2015)
  • Thüringer Hinweise Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch wenn Stammberechtigter umgezogen ist (14.1.2022)
  • Thüringer Hinweise zur Verpflichtungserklärung, mehrere Personen als Gesamtschuldner (30.11.2021)
  • Thüringer Hinweise zum Kriterium Flucht infolge des Bürgerkrieges, keine besondere Schutzbedürftigkeit, Arbeitsmarktzugang, Anrainerstaaten vom 23.07.2021
  • Thüringer Hinweise zu Flucht infolge des Bürgerkrieges (07.12.2020)
  • Verlängerung ohne Verpflichtungserklärung  - Thüringer Hinweise: keine weitere Verpflichtungserklärung notwendig zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG, wenn ursprüngliche Verpflichtungserklärung erloschen ist (12.03.2018)
  • Anwendungshinweise zu Hauptwohnsitz, Wohnraum, Verpflichtungserklärung durch Dritte (12. Juli 2017)
  • Ergänzende Hinweise zum Ablauf Visumsverfahren (10.10.2013)
2013 - 2022
ältere Anordnungen
  • 8. Änderungsanordnung und Merkblatt zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen (Lesefassung), 7.12.2020
  • 7. Änderungsanordnung und Merkblatt zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen (Lesefassung), 20.12.2018
  • 6. Änderungsanordnung und Merkblatt zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen (Lesefassung), 27.12.2016
 

Flüchtlingspaten Syrien e.V.

Der gemeinnützige Verein Thüringer Flüchtlingsspaten Syrien e.V. möchte syrischen Flüchtlingen in Thüringen den Weg zu ihren Familien in Deutschland öffnen und sich an den Kosten für Miete, Lebensunterhalt, Sprachkurse usw. der so Hereingeholten beteiligen. Hier geht es zum Merkblatt zur Aufnahme syrischer Flüchtender durch die Thüringer Aufnahmeanordnung. Hier gibt es Informationen über die Thüringer Flüchtlingspaten und das Infoblatt Unterstützerkreise bilden. Hier geht es zur Webseite.

2021

Syrien-Aufnahmeprogramme in anderen Bundesländern: