Beratungshilfen

Hier finden Sie verschiedene Beratungshilfen, Übersichten und Arbeitshilfen, welche für die konkrete Beratungspraxis wertvolle Tipps und tiefergehendes Verständnis zu ausgwählten Themen aus dem Flüchtlingsrecht bieten.

Über den Mailverteiler "FLR-Beratung" des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. werden die Beratungspraxis betreffende Informationen, Fachpublikationen, gesetzliche Änderungen, Arbeitshilfen und Fortbildungsangebote versandt. Interessierte können sich hier für den Infoservice anmelden.

Asylbewerberleistungsgesetz


Medizinische Versorgung

  • Wegweiser - Der Werkzeugkoffer der Asylverfahrensberatung bietet eine praxisbezogene Auswahl an Beratungshilfen und Literaturempfehlungen zur praktischen Arbeit. Die Übersicht wird stets aktualisiert (Stand Dez. 2021)

Grundlagen

Mehrsprachige Informationen zur Anhörung

Umgang mit Bescheiden

Widerruf und Rücknahme im Asylverfahren

Der Asylfolgeantrag

Aufenthaltsrecht (Allgemein)

Bleiberecht, (Ausbildungs-)Duldung, Aufenthaltssicherung:

Passbeschaffung/ Mitwirkungspflichten

Subsidiärer Schutz:

Niederlassungserlaubnis:

Wohnsitzregelung:

 

 

Arbeit

Ausbildung

Die folgenden Arbeitshilfen umfassen nicht die gesetzlichen Neureungen aus dem "Migrationspaket" 2019 , beinhalten aber trotzdem hilfreiche Praxistipps. Sobald aktualisierte Beratungshilfen zur Verfügung stehen, werden Sie hier eingestellt.

Praktikum und Studium


Schule


KiTa

 

 

 

Dublin-III

EU-Schutzstatus

Der Paritätische Gesamtverband e.V.: Arbeitshilfe "Aufenthaltssicherung für weitergewanderte Flüchtlinge - Eingeschränkte Freizügigkeit oder irreguläre Sekundärmigration?" (Dez. 2018)

Allgemeines:

Kindergeld:

Weitere Familienleistungen:

Zum 1. März 2020 sind die Ansprüche auf Familienleistungen für Drittstaatsangehörige umfassend geändert worden. Seitdem haben deutlich mehr drittstaatsangehörige Personen einen Anspruch auf Familienleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderbonus, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss) als bisher. Das gilt insbesondere für Menschen mit einigen humanitären Aufenthaltserlaubnissen (z. B. § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG), aber auch für ausländische Studierende sowie Personen mit einer Beschäftigungsduldung. Hier gibt es eine Übersichtstabelle, die die nunmehr geltenden Ansprüche schematisch (und naturgemäß verkürzt) darstellt.

Anwaltliche Vertretung: