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Familiennachzug - Afghanistan Aufnahmeprogramm Ende 31.12.2024


Thüringer
Aufnahme-
anordnung
Afghanistan

Anordnung des Thüringer Migrationsministeriums
vom 4. November 2022 (befristet bis 31.12.2024)

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, Anordnung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

  • Merkblatt zur Aufnahme afghanischer Flüchtlinge durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten, 13.05.2024
  • Schreiben des TMMJV - vom Mai 2024 - Anordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, Antragsfrist 31.12.2024

Mai
2024

weitere
Hinweise
analog zum
Syrien-Landes-aufnahme-
programm

Berücksichtigung einer Verpflichtungserklärung bei der Einkommenssteuer, Bundesfinanzministerium (27.05.2015)

Anwendungshinweise zu Hauptwohnsitz, Wohnraum, Verpflichtungserklärung durch Dritte (12. Juli 2017)

kleine Anfrage Drs.7/9710 zu Landesaufnahmeprogramme Syrien und Afghanistan in Thüringen (08.03.2024)