Wahlprüfsteine 2019

 

Wahlprüfsteine gesamt

SPD zum Migrationspaket

Frage

Die Regelungen des verabschiedeten Migrationspaketes auf Bundesebene im Juni 2019 sehen deutliche Verschärfungen für Geflüchtete vor, u.a. die umfassende Ausweitung von Inhaftierungsgründen oder die komplette Streichung von Sozialleistungen von Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land einen Schutzstatus erhalten haben. In einigen EU-Ländern sind die mit Schutzstatus vorhandenen Zugänge zu sozialer und ökonomischer Teilhabe so schlecht, dass sich Geflüchtete zur Weiterwanderung entschließen (müssen).
Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die gesetzlichen Härten des Gesetzes auf Thüringer Ebene abzufedern sowie das Existenzminimum und die medizinische Versorgung der Betroffenen sicherzustellen?

Antwort

Die entsprechende Neuregelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wonach Geflüchtete, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Schutz gewährt bekommen haben, in Deutschland keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen haben sollen, sehen wir eher kritisch. In jedem Fall darf diese Regelung nicht dazu führen, dass die Betroffenen unter das Existenzminimum fallen oder sogar obdachlos werden. Auch eine medizinische Versorgung muss gewährleistet bleiben. Wir werden uns daher in der kommenden Legislatur umfassend mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit der Freistaat Thüringen hier ansetzen und unterstützend tätig werden kann um die gesetzlichen Härten abzufedern.