Wahlprüfsteine 2019

 

Wahlprüfsteine gesamt

Die Linke zu Rassismus und Diskriminierung

Frage

Geflüchtete berichten oft von rassistischen und/ oder diskriminierenden Erfahrungen und rassistischer Gewalt - sei es im Alltag, bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche, etc. Zudem gibt es eine z.T. sehr unterschiedliche und wenig transparente, teils sehr restriktive Verwaltungspraxis bei den Ausländerbehörden. Ziel des Verwaltungshandelns in Ausländerbehörden sollte sein, Geflüchtete in ihren Bemühungen um ein Bleiberecht zu unterstützen, über Perspektiven und ggf. zu erbringende Voraussetzungen im Einzelfall zu informieren.
1. Wie ist Ihre Position dazu?
2. Werden Sie sich für die Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle in Thüringen einsetzen?
3. Welche Maßnahmen planen Sie, um Verwaltungsvorschriften in Ausländerbehörden transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und behördlichen Diskriminierungen gegenüber Geflüchteten entgegenzuwirken?

Antwort

1. Wie ist Ihre Position dazu?
2. Werden Sie sich für die Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle in Thüringen einsetzen?
DIE LINKE will die Arbeit und das Ausbau der Landesantidiskriminerungstelle mit erhörter Förderung weiter unterstützen. In den HH-Jahren 2018/2019 hatte der LADS als Projektmittel jeweils pro Jahr 180.000 EUR und für Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen 50.000 EUR sowie 250.000 EUR (2018) bzw. 200.000 EUR (2019) aus Mitteln zur Umsetzung des Integrationskonzeptes zur Verfügung. Das Mandat der LADS schließt die Initiierung,
Begleitung sowie Förderung der Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten oder einzelner Prozesse im Themenfeld im Staatlichen und an der Schnittstelle zum nichtstaatlichen Beriech. Die Arbeit ist gerichtet auf Sensibilisierung der Gesellschaft, Präventionsarbeit, Beratung (Ersteinschätzung und Aufbau von internen/externen Beratungsstrukturen) Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem macht die LADS Beratung für Behörden und öffentliche Einrichtungen im Bereich der Umsetzung des AGG. Die LADS hält Kontakte zu vereinen und Verbände und fördert deren Vernetzung zu (nicht) staatlichen Einrichtungen und Institutionen. Außerdem initiiert, begleitet und fördert die LADS eine netzwerkorientierte und bedarfsgerechte Beratungsstruktur, beispielweise thadine, ein Antidiskriminierungsnetzwerk. Die Zusammenarbeit mit diesem Netzwerk wird in der nächsten Periode ausgebaut werden, die LADS ist kein Ersatz für eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle. Außerdem wollen eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung. Der Beirat soll dann eine intensivere Zusammenarbeit sowohl mit der Landesantidiskriminierungsstelle als auch mit der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle sowie zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsnetzwerke wie thadine institutionalisieren.

3. Welche Maßnahmen planen Sie, um Verwaltungsvorschriften in Ausländerbehörden transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und behördlichen Diskriminierungen gegenüber Geflüchteten entgegenzuwirken?
Wir wollen, wie in der Enquetekommission beraten, insbesondere in asyl- und ausländerrechtlichen aber auch in allgemeinen Verwaltungsverfahren und -abläufen eine einfache Sprache und Mehrsprachigkeit zu gewährleisten. Dazu sollen Formulare und Unterlagen mehrsprachig und in einfacher Sprache zur Verfügung stehen. Mitarbeiter*innen müssen bei der Fortbildung zur interkulturellen Sensibilisierung und dem Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen aktiv unterstützt werden. Das seit Frühjahr 2019 Behörden und Institutionen zur Verfügung stehende kostenfrei nutzbare System des Videodolmetschens soll regelmäßig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Auch auf Bundesebene sollte für Bundesbehörden ein solches Programm etabliert werden.
Dazu gehört auch die Stärkung der Rechte von Betroffenen, insbesondere im asyl- und ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahren, Maßnahmen wie die Übersendung von Auszügen oder Ablichtungen der Akten oder Möglichkeiten des Sachbearbeiter*innenwechsels zu prüfen.
Darüber hinaus wurde eine Vereinheitlichung bei der Anwendung von asyl- und ausländerrechtlichen Bestimmungen durch die verschiedenen Thüringer Verwaltungsbehörden empfohlen. Als Grundlage für eine einheitliche Verwaltungspraxis soll
das Landesverwaltungsamt eine Richtlinie erarbeiten, die sich an den „Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB)" orientiert.

Zusätzlich wollen wir ein Fort- und Weiterbildungsangebot bezüglich aller Diskriminierungsdimensionen aus dem AGG und weiterer vergleichbarer Gründe für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes entwickeln und die bereits bestehenden Angebote evaluieren. Da Fort- und Weiterbildungen als Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen besonders gut geeignet sind, sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Beschäftigten zur Teilnahme an den Angeboten zu verpflichten oder die Teilnahme bei deren Beurteilungen zu berücksichtigen.
Schließlich wollen wir die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung initiieren.