Wie das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am Mittwoch mitteilte, tritt am 1. Juni 2018 ein Erlass in Kraft, der Opfern rechter und rassistischer Gewaltstraftaten und deren Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen Schutz vor Abschiebung ermöglichen soll. Nach Brandenburg und Berlin bekennt sich Thüringen damit als drittes Bundesland zu seiner Verantwortung gegenüber Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstaus, die Opfer von rechter und rassistischer Gewalt geworden sind.