14. August 2018
REFUGIO: Die Versorgung traumatisierter Geflüchteter im Freistaat steht auf dem Spiel!

Das psychosoziale Zentrum REFUGIO Thüringen e.V. spricht von einem Notstand. Das einzige psychosoziale Zentrum in Thüringen weißt auf einen akuten Handlungsbedarf in Thüringen hin, um die Versorgung traumatisierter Geflüchteter sicherzustellen. Bettina Kriese, Psychotherapeutin und Therapeutische Leiterin des Zentrums stellt fest, dass "Geflüchtete [...] insgesamt wesentlich häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen [sind] als Personen aus der deutschen Mehrheitsgesellschaft.“ Dennoch ist Finanzierung der wichtigen Arbeit aktuell nicht gesichert. Wichtige Zusagen des Freistaats fehlen. In seiner Pressemitteilung vom 13. August führt das Zentrum noch weitere Gründe für die sich zuspitzende Situation an:

  • trotz Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete werden Anfragen auf Psychotherapieplätze häufig abgelehnt
  • die psychotherapeutische Regelversorgung in Thüringen ist mit dem hohen Belastungsgrad von vielen Geflüchteten und dem daraus folgenden Therapiebedarf überfordert
  • bei REFUGIO reichen die Kapazitäten bei Weitem nicht für eine adäquate Betreuung der teils schwer erkrankten Geflüchteten aus
  • die Kosten für die notwendigen Sprach- und Kulturmittler werden nicht durch die Krankenkassen übernommen
     

Deutschland ist im Rahmen internationaler Verträge verpflichtet, Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen angemessen zu versorgen. Auch europäische Richtlinien verpflichten die Mitgliedsstaaten zur Sicherstellung einer adäquaten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung für Opfer von Folter und Gewalt. Zudem setzte sich die aktuelle Thüringer Landesregierung im Koalitionsvertrag das Ziel, „die dauerhafte und kontinuierliche Finanzierung der psychosozialen therapeutischen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge bedarfsgerecht [...] sicherzustellen“.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert von der Thüringer Landesregierung die kurz- und langfristige Sicherstellung der psychosozialen Versorgung. Geflüchtete müssen auch zukünftig einen geregelten Zugang zu Traumatherapie erhalten.