Ab dem 12. Juni gilt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Deutschland und EU-weit. Die umfassendste Verschärfung des Asylrechts seit 30 Jahren umfasst unter anderem beschleunigte Asylverfahren, mehr Freiheitsbeschränkungen und Haft. Das Dublin-System bleibt bestehen und erfährt weitere Verschärfungen. Der neue Solidaritätsmechanismus droht wirkungslos zu bleiben.

Das Urteil hat auch nach 12. Juni Relevanz

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juni 2026 ein Gerichtsurteil gefällt, in dem er in bemerkenswerter Klarheit festgestellt hat, dass die deutschen Leistungskürzungen in Dublin-Fällen auf das rein physische Existenzminimum EU-rechtswidrig waren (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2026;C-621/24). Diese Entscheidung hat eine große Bedeutung, die über die konkrete Konstellation weit hinausgehen und auch nach Inkrafttreten der GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 relevant bleiben wird.

Klatsche für die Bundesregierung aus Luxemburg zum Asylbewerberleistungsgesetz - PRO ASYL: Jahrelange Leistungsverweigerung muss ein Ende haben! 

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute klargestellt, dass auch Asylsuchende, deren Antrag wegen der Zuständigkeit eines anderen EU-Staates (Dublin-Verfahren) abgelehnt wurde und die auf ihre Überstellung warten, Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard haben. 

Bundesregierung plant neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten

 

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. weist auf Fälle vollständiger Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG hin. Diese Praxis betrifft nicht nur Niedersachsen, sondern auch Thüringen.

Zielgruppe: Der Fachtag dient dem Austausch und der Vernetzung zwischen Entscheidungsträger*innen sowie den haupt- bzw. ehrenamtlichen Beratungs- und Unterstützungsdiensten

Referent:innen:

Susann Thiel, Referentin für Flüchtlingspolitik der Parität

Referent:in Thüringer Ministereium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (angefragt)

Referent:in refugio thüringen e.V.

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Referent:innen: Ilse Ruth Braunschweig (Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V., Jena), Thomas Ludewig (Rechtsanwalt, Leinefelde) und Ellen Könneker (Flüchtlingsrat Thüringen e.V.)

Referentin:                  Kirsten Eichler, GGUA Münster

Teilnahmebeitrag:       20,00 €

Zielgruppe:                  Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Berater:innen in der Flüchtlingsarbeit und setzt aufenthaltsrechtliche Grundkenntnisse voraus.

 

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Referentinnen:        

Ulrike Schwarz und Laura Schödermeier MINA-Leben in Vielfalt e.V.

TN-Beitrag:              20,00 €

Zielgruppe:              Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Berater:innen aus dem Bereich Flucht oder Behinderung und Multiplikator:innen. Grundkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind von Vorteil, werden aber nicht vorausgesetzt.

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Online-Workshop "laut(er) werden!" - zur Pressearbeit von NGOs, Initiativen und Co.

Seiten