Junge Geflüchtete

Auf dieser Seite finden sich spezifische Informationen, Arbeitshilfen, gesetzliche Grundlagen und hilfreiche weiterführende Links rund um die Themen "unbegleitete" und „begleitete“ minderjährige Flüchtlinge mit Familien sowie junge volljährige Geflüchtete / Care leaver.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ist Mitglied im Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. und stellt die BumF-Landeskoordination für Thüringen. Der Verein sieht sich u.a. als Anlaufstelle für junge Geflüchtete und die sie betreuenden Fachkräfte und Unterstützer*innen.
Über den Informationsservice "FLR-JuF" des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. werden regelmäßig relevante Informationen, gesetzliche Änderungen, Arbeitshilfen, Schulungsangebote u.a. zum Thema (un)begleitete junge Geflüchtete und Familien per Email versandt.

In Thüringen sind zu Jahresbeginn 2025 ca. 720 unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht (bundesweit: über 44.000 Kinder und junge Menschen). Seit September 2023 gelten in Thüringen Standardabsenkungen der Jugendhilfe für neu ankommende unbegleitete Minderjährige. Wesentliche asyl-, aufenthalts- und jugendhilferechtliche Regelungen, welche diese jungen Menschen in Deutschland betreffen, sind nachfolgend dargestellt und mit Arbeitshilfen und weiterführenden Informationen verknüpft. Hier auch eine Kurzübersicht UMF & Asyl (Stand Jul. 2024) für Fachkräfte der Jugendhilfe und weitere Interessierte.

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