Dem Flüchtlingsrat Thüringen liegen Informationen vor, nach denen das Land Thüringen im Februar keine Geflüchteten nach Afghanistan abschieben wird. „Wir begrüßen den hier eingeschlagenen Kurs der Landesregierung und fordern, dass dieser auch in Zukunft beibehalten wird“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen. „Wer Menschen nach Afghanistan abschieben würde, würde willentlich in Kauf nehmen, dass sie um Leib und Leben fürchten müssen“, so Könneker weiter.

Nach Berichten der "Welt am Sonntag" sind in Thüringen aktuell nur 33 Prozent der Erstaufnahmeplätze für Flüchtlinge belegt.

Flüchtlingsrat fordert Landesregierung auf, Abschiebungen nach Afghanistan aus menschenrechtlichen Erwägungen grundsätzlich abzulehnen.

Laut einem Schreiben von Bundesinnenminister de Maizière an die Länderinnenminister vom 05.02.2016 plant das Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit den Ländern noch im Februar 2016 eine Charterabschiebung nach Afghanistan.

Wir waren am 25. Januar in der Erfurter Thüringenhalle. Dort sind seit Oktober 2015 Geflüchtete untergebracht. Offiziell von der Stadt als "Notunterkunft" bezeichnet, erweist sich die Halle als Dauerprovisorium. Viele Bewohner*innen sind seit Anfang an dort und leiden vor allem unter mangelnder Privat- und Intimsphäre. Unseren vollständigen Bericht gibt es hier.

Der Flüchtlingsrat Thüringen beabsichtigt ab dem 1.4.2016 eine Stelle (m/w) mit 75% Arbeitszeit in Erfurt zu besetzen. Die Stelle ist bis zum 31.1.2017 befristet. Sie ist im Programm des BM Arbeit und Soziales "Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen" angesiedelt. Die Vergütung erfolgt nach TVÖD 10 (bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine Eingruppierung in die Stufe 2 möglich)

 

* Aufgabengebiet: *

Aufruf gegen das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren -  Faire Asylverfahren statt Schnellabfertigung von Schutzsuchenden

Gemeinsamer Aufruf von ProAsyl und anderen NGOs gegen das Asylpaket II, der hier unterzeichnet werden kann.

Ein gemeinsamer Aufruf von:

Flüchtlingsrat wirft SPD-Chef Bausewein politischen Aktionismus und die Aushöhlung von Menschen- und Flüchtlingsrechten vor

Die Flüchtlingskostenerstattungsverordnung (ThürFlüVertVO) ist geändert worden und tritt zum 1.1.2016 in Kraft.

Die Änderungen vom 30.10.2015 sind im Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 19.11.2015 veröffentlicht (Seite 179-180).
 

In der vergangenen Nacht gab es erneut eine Sammelabschiebung aus Thüringen. Im Dezember 2014 hieß es noch in der Anordnung aus dem Innenministerium, dass gerade bei einer Abschiebung in den Wintermonaten in vielen Ländern eine Aufnahme in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet werden kann.

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