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+++ UPDATE: ZUSAMMEN MIT DER SEEBRÜCKE ERFURT HABEN WIR UNSER FORDERUNGSPAPIER UM EINE PETITIONSKAMPAGNE ERWEITERT. JETZT MITZEICHNEN! +++
Das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS gGmbH), die Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V. und der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. haben ein gemeinsames Forderungspapier zu notwendigen migrationspolitische Konsequenzen aus der Krise Afghanistans veröffentlicht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute mit einer einstweiligen Verfügung die Abschiebung eines Menschen nach Afghanistan gestoppt. Als Grund wird die Sicherheitslage vor Ort genannt – besonders interessant, denn diese Einschätzung ist somit eine Allgemeine.
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und Häusliche Gewalt. In Deutschland ist sie seit über zwei Jahren in Kraft. Nun zeigt ein Schattenbericht von ProAsyl und Landesflüchtlingsräte, dass die Konvention in Deutschland oft nur mangelhaft umgesetzt wird:
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. verleiht im Rahmen der Interkulturellen Woche am 01. Oktober 2021 den Leuchtturm als "Preis für Engagement für die Rechte von Geflüchteten“. Seit 2007 vergibt der Verein jährlich diesen Preis an Menschen, Gruppen oder Initiativen in Thüringen, die sich seit langem und kontinuierlich für die Rechte von Geflüchteten und die Verbesserung ihrer Lebenssituation einsetzen, sich ehrenamtlich engagieren, Zeit und oftmals auch Geld investieren, um manchmal „nur“ im Kleinen konkret zu helfen.
„Die Aufnahmebedingungen sind für Asylsuchende, die nach Italien abgeschoben werden sollen, weiterhin sehr prekär. Daher sollte generell von einer Überstellung abgesehen werden, wenn nicht detailliert und im Einzelfall geklärt werden kann, ob eine Unterbringung der Person außerhalb einer Notunterkunft gewährleistet werden kann.“