8. November 2022
Thüringer Landesaufnahmeprogramm für Afghan:innen startet

Wir begrüßen, dass das Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige jetzt endlich starten kann. Nach über einem Jahr hat das Bundesinnenministerium sein Einvernehmen erteilt! Für viele Afghan:innen in Thüringen wird  damit die Hoffnung verbunden sein, ihre Familienangehörige in Sicherheit zu bringen. Die Hürden sind aber hoch:

Zu den Voraussetzungen zählen u.a.

  • afghanische:r Staatsangehörige:r, mindestens seit 1 Jahr in Deutschland, im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis // deutsche Staatsangehörigkeit
  • seit min. 6 Monaten Hauptwohnsitz in Thüringen
  • begünstige Verwandte sind: Ehegatten (wenn die Ehe schon vor der Flucht bestanden hat), Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder, die infolge des Krieges in ihrem Heimatland fliehen müssen sowie die infolge der Machtübernahme durch die Taliban in Leib, Leben oder Freiheit ernsthaft bedroht sind und sich in einem Anrainerstaat Afghanistans oder noch in Afghanistan aufhalten
  • Voraussetzung ist, dass für 5 Jahre eine Verpflichtungserklärung durch die Verwandten in Thüringen oder Dritte abgegeben wird, die die Lebenshaltungskosten mit Ausnahme der Leistungen bei Krankheit sichern
  • Antragsmöglichkeit bis zum 31.12.2023

Detaillierte Informationen zur Aufnahmeanordnung gibt es hier. Das Bundesinnenministerium hat auch ein Bundesaufnahmeprogramm gestartet, dass in seiner bisherigen Ausgestaltung von vielen, u.a. Pro Asyl, kritisiert wurde.