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Auch Praxis in Thüringen
Vielen Dank an den Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. für die Zusammenstellung. Die beschriebenen Entwicklungen treffen auch auf die Situation von Geflüchteten in Thüringen zu.
Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG: Widerspruch, Eilantrag und ggf. Klage erheben!
"Liebe Listenleser:innen,
Das Team von BLEIBdran+ bietet 2025 die WIR-Grundlagenschulung online als dreiteilige Veranstaltung an:
Referentinnen: Christiane Welker (IBS gGmbH) und Juliane Kemnitz (Flüchtlingsrat Thüringen e.V.)
Jeweils 10 bis 12:00 Uhr online unter
https://ibs.collocall.de/b/chr-oz8-gqe-0cv
30.10. Teil 1: Zahlen, Daten, Fakten
Gemäß des §5 Asylbewerberleistungsgesetz können Menschen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, zu der Ausübung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden unter Androhung der Reduzierung der Leistungen bei Nicht-Ausübung der Tätigkeit. Einige Thüringer Landkreise praktizieren die Verpflichtung zu Arbeitsgelegenheiten, andere nutzen die Möglichkeit der freiwilligen Vergabe. Die Tätigkeiten sind mit 80 Cent je Stunde „vergütet“.
Unter anderem praktiziert der Landkreis Greiz die Verpflichtung zu Arbeitsgelegenheiten und lobt die integrationsfördernde Wirkung.
Anforderungen an die Errichtung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen in Thüringen – ein praxisorientiertes Impulspapier
Redaktionsgruppe:
Bundesregierung plant neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten
Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz, das heute im Kabinett beschlossen werden soll, möchte die Bundesregierung eine neue Form von zum Teil geschlossenen Zentren einführen: Sogenannte Dublin-Fälle und in anderen Mitgliedstaaten Anerkannte sollen dort untergebracht werden und in vielen Fällen die Einrichtungen nicht verlassen dürfen. Auch Familien mit Kindern sollen in diesen Zentren leben. PRO ASYL warnt davor, dass so reihenweise Geflüchtete in Deutschland de facto inhaftiert werden würden.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. verleiht im Rahmen der Interkulturellen Woche den Leuchtturm 2025 als "Preis für Engagement für die Rechte von Geflüchteten“. Seit 2007 vergibt der Verein jährlich diesen Preis an Menschen, Gruppen oder Initiativen in Thüringen, die sich seit langem und kontinuierlich für die Rechte von Geflüchteten und die Verbesserung ihrer Lebenssituation einsetzen und sich ehrenamtlich engagieren..
Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni fordert der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ein Ende der sozialpolitischen Ausgrenzung von Geflüchteten in Thüringen. Die landesweite Einführung der sogenannten Bezahlkarte ist aus Sicht des Vereins ein Schritt in die falsche Richtung. Statt Schutzsuchende zu stärken, wird ihre Teilhabe eingeschränkt und ihre Autonomie beschnitten. Deshalb wird das Mittel vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. auch als „Diskriminierungskarte“ bezeichnet.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und Jugendliche ohne Grenzen
Während weltweit sind mit über 122 Millionen mehr Menschen auf der Flucht als je zuvor1, treiben die Innenminister*innen aus Bund und Ländern die Abschottung Europas und die systematische Entrechtung von Geflüchteten weiter voran. Gerichtliche Entscheidungen zur Rechtswidrigkeit von Zurückweisungen an den Grenzen oder von Leistungsstreichungen werden vorsätzlich missachtet, der Rechtsstaat wird kalkuliert demontiert. Gleichzeitig ist die Zivilgesellschaft, u.a. Menschen, die Schutzsuchende unterstützen, unterschiedlichen Angriffen von politischer Seite ausgesetzt.
Das Team von BLEIBdran+ bietet 2025 die WIR-Grundlagenschulung online als dreiteilige Veranstaltung an:
Jeweils 10 bis 12:00 Uhr online unter
https://ibs.collocall.de/b/chr-oz8-gqe-0cv
Juni:
5.6. Teil 1: Zahlen, Daten, Fakten
Am Dienstag, den 27. Mai 2025 um 17 Uhr laden wir herzlich zur Lesung mit Ayhan Urmiye zu den Naturfreunden Eisenach (Nordplatz 14, 99817 Eisenach) ein.