6. Oktober 2016
SCHULE FÜR ALLE! Flüchtlingsrat fordert: Keine Ausnahmen beim Recht auf Bildung

Zur Kultusministerkonferenz am 6. Oktober

Anlässlich der heute in Bremen stattfindenden Kultusministerkonferenz (KMK) kritisieren die Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen und der Fachverband BumF e.V. - unterstützt von der GEW und Pro Asyl - die Ausgrenzung zehntausender junger Flüchtlinge vom Lernort Schule und fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.

Eine bundesweite Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bundesweit monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden.

Bundesweit benachteiligt werden neben schulpflichtigen Kindern auch die über 16jährigen Flüchtlinge, unter ihnen viele, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind. Sie brauchen Zugang zur Schule, um eine Ausbildung oder ein Studium beginnen zu können, und warten vergeblich darauf, den in ihren im Herkunftsland angetretenen Bildungsweg fortzusetzen.

In Thüringen wurden für das laufende Schuljahr zusätzliche Hürden durch erhöhte Zugangsvoraussetzungen für das Berufsvorbereitende Jahr Sprache (BVJ-S) geschaffen. Diese verhindern in vielen Fällen, dass Jugendliche frühzeitig und qualifiziert Deutsch erlernen und einen Schulabschluss erreichen können. „Für viele jugendliche Geflüchtete sind die Folgen fatal. Alternativen zu diesem Einstieg in das Bildungssystem gibt es nahezu keine“ sagt Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen.

Die Forderungen des Kampagnenbündnisses sind:

  • Es müssen unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, spätestens zwei Wochen nach Ankunft. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirke.
  • Der Zugang zu Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.
  • Junge Menschen bis 27 Jahre brauchen flächendeckend und systematisch die Möglichkeit schulische Bildung und Abschlüsse nachzuholen – etwa über die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht.
  • Die Bildungsförderung (BAföG und BAB) muss für alle Jugendlichen und junge erwachsene Geflüchtete geöffnet werden.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Partner im Thüringer IvAF Netzwerk BLEIBdran, schließt sich der gemeinsamen Forderung der Landesflüchtlingsräte an und fordert ergänzend auf Thüringen bezogen:

  • Keine Zugangsbeschränkung zum BVJ-Sprache! Allen Interessierten muss der Zugang zum BVJ-Sprache offen stehen - ohne Zugangshürden wie z.B. das Sprachniveau A2
  • Das Recht auf Beschulung über das 16. Lebensjahr hinaus! Viele junge Geflüchtete haben Unterbrechungen in ihrer Schullaufbahn. Sie  müssen die Möglichkeit haben, bis zum Erreichen eines Schulabschlusses die regulären Schulsysteme besuchen zu können. Es darf keinen Zwang geben die Schule mit 16 Jahren zu verlassen. Auch für über 16-jährige muss der Zugang zum Bildungssystem möglich und sichergestellt sein.
  • Lern- und Bildungsbedarfe von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ernst nehmen! Für den Bildungsweg und Lernerfolge müssen individuelle Bedarfe ernst genommen und ein sicheres Lernumfeld geschaffen werden. Keinesfalls darf es ein Rausreißen aus Klassenverbänden aus rein verwaltungstechnischen Gründen geben. Sprach- und Vorschaltklassen dürfen nicht zum Dauerprovisorium werden – einer individuellen Deutschsprachförderung muss ein zügiger Übergang in das reguläre Schulsystem folgen.

Infos unter: www.kampagne-schule-fuer-alle.de und der Kampagnenseite des Flüchtlingsrat Thüringen