28. September 2016
SCHULE FÜR ALLE - Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme

Unterstützen Sie die Kampagne der Landesflüchtlingsräte, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen - unterstützt von der GEW und Pro Asyl.

Die Kampagne können Sie auf facebook  oder unter www.kampagne-schule-fuer-alle.de unterstützen.

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Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor. Für sie herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen.

Es sind viele jüngere Kinder im Alter ab 6 Jahren betroffen, insbesondere wenn sie in Aufnahmeeinrichtungen leben, noch nicht auf Kommunen oder Bezirke verteilt wurden und daher in einigen Ländern nicht der Schulpflicht unterliegen. Aber insbesondere auch 16- bis 27jährige Flüchtlinge, unter ihnen viele, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind. Sie brauchen Zugang zur Schule, um eine Ausbildung oder ein Studium beginnen zu können, doch das Recht auf Bildung bleibt ihnen verwehrt. Sie warten vergeblich darauf, ihren im Herkunftsland begonnenen Bildungsweg fortzusetzen - und auf ihre erste Schultüte.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesländern werden Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht.

Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht.
Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) festgeschrieben.

 

Wir fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.

  • Es müssen unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, spätestens zwei Wochen nach Ankunft. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirke.
  • Der Zugang zu Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.
  • Junge Menschen bis 27 Jahre brauchen flächendeckend und systematisch die Möglichkeit schulische Bildung und Abschlüsse nachzuholen – etwa über die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht.
  • Die Bildungsförderung (BAföG und BAB) muss für alle Jugendliche und junge erwachsene Geflüchtete geöffnet werden.

 

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Partner im Thüringer IvAF Netzwerk BLEIBdran fordert ergänzend in Thüringen:

  • Keine Zugangsbeschränkung zum BVJ-Sprache! Allen Interessierten muss der Zugang zum BVJ-Sprache offen stehen - ohne Zugangshürden wie z.B. das Sprachniveau A2
  • Das Recht auf Beschulung über das 16. Lebensjahr hinaus! Viele junge Geflüchtete haben Unterbrechungen in ihrer Schullaufbahn. Sie  müssen die Möglichkeit haben, bis zum Erreichen eines Schulabschlusses die regulären Schulsysteme besuchen zu können. Es darf keinen Zwang geben die Schule mit 16 Jahren zu verlassen. Auch für über 16-jährige muss der Zugang zum Bildungssystem möglich und sichergestellt sein.
  • Lern- und Bildungsbedarfe von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ernst nehmen! Für den Bildungsweg und Lernerfolge müssen individuelle Bedarfe ernst genommen und ein sicheres Lernumfeld geschaffen werden. Keinesfalls darf es ein Rausreißen aus Klassenverbänden aus rein verwaltungstechnischen Gründen geben. Sprach- und Vorschaltklassen dürfen nicht zum Dauerprovisorium werden – einer individuellen Deutschsprachförderung muss ein zügiger Übergang in das reguläre Schulsystem folgen.

 

Weitere Informationen:

  • zur Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Thüringen vom 06.10.2016
  • Forderungen der Landesflüchtlingsräte, BumF e.V., Jugendliche ohne Grenzen, GEW, ProAsyl und des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.