30. April 2019
Nach der Abschiebung aus der Ausländerbehörde Weimar: Flüchtlingsrat bekräftigt Kritik

Flüchtlingsrat fordert sofortige Rückholung des Abgeschobenen

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. bekräftigt seine Kritik am Vorgehen der Weimarer Ausländerbehörde und der am 23.4.2019 erfolgten Abschiebung eines werdenden Vaters direkt aus der Behörde. Die Stadtverwaltung Weimar hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

„Die Abschiebung war rechtswidrig. Die Ausländerbehörde hätte nach geltendem Recht die Abschiebung des werdenden Vaters aussetzen müssen, bis die tatsächliche Vaterschaft geklärt ist. Es gab zudem auch keine rechtliche und zeitliche Notwendigkeit, die Abschiebung nach Frankreich wenige Wochen vor der Geburt mit aller Härte im Rahmen des ‚Dublin-Verfahrens‘ durchzusetzen“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat.

Der werdenden Mutter* und dem werdenden Vater wurde vom Jugendamt Erfurt eine mögliche „missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung“ unterstellt und damit die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung verweigert. Diese Möglichkeit wurde den Behörden erst mit dem im Juli 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ geschaffen. Die Regelung ist rechtlich höchst problematisch, weil sie weit in familiäre Grundrechte eingreift und dazu geeignet ist, Nichtdeutsche, die eine Vaterschaft anerkennen lassen wollen, unter Generalverdacht zu stellen.

„Wenn den werdenden Eltern vorgeworfen wird zu einem vorgeburtlichen Vaterschaftstest nicht bereit gewesen zu sein, ist das skandalös, da solche Test in Deutschland verboten sind“, so Könneker weiter. Zu einem nachgeburtlichen Test ist die Familie bereit gewesen, der ohne weiteres hätte abgewartet werden müssen.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert die Thüringer Landesregierung auf per Erlass klarzustellen, dass nach Aussetzung einer Vaterschaftsanerkennung bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung die Abschiebungen nach den gesetzlichen Vorgaben des §60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz auszusetzen sind. „Es ist erschreckend, wenn der grundrechtliche Schutz des Familienlebens weder das für die Dublin-Verfahren zuständige BAMF, das Landesverwaltungsamt noch Ausländerbehörde Weimar interessieren“, so Könneker abschließend.

*die werdende Mutter ist entgegen der Aussage der Weimarer Stadtverwaltung geschieden