Gemeinsame Stellungnahme von 21 Verbänden und Organisationen

Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett, fordern 21 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird.

Umgang mit Bescheiden bei teilweiser oder vollständiger Ablehnung und Informationen zum Klageweg.

Zur Bedeutung der Stellung eines Asylantrages in der Minderjährigkeit

Am 11.2.2017 fanden bundesweit in über 22 Städten Proteste gegen die Abschiebepolitik der Bundesregierung statt. Die beteiligten Organisationen und Initiativen formulierten einen offenen Brief an den Bundesinnenminister Thomas De Maizière. Der Brief und die damit verbundenen Forderungen wurden von Engagierten einiger Bundesländer am Vormittag des 11.2. an das Bundesinnenministerium übergeben.

Die vergangene Woche zwischen Bund und Ländern auf den Weg gebrachten Regelungen sollen viele Flüchtlinge weiter ausgrenzen und bedeuten die nunmehr dritte Gesetzesverschärfung in Folge.

Das Erfurter Bündnis „Auf die Plätze, fertig: Mittwoch“ und der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. rufen am Samstag, den 11. Februar 2017, um 14 Uhr in der Erfurter Innenstadt zu einer Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan auf. Der Protestzug wird dabei vom Fischmarkt zur Abschlusskundgebung vor die Staatskanzlei ziehen. Die Aktion ist Teil eines bundesweiten Protesttages mit dem Titel „Afghanistan ist kein sicheres Land“, organisiert in über 20 Städten von über 35 Organisationen und Initiativen.

Aktualisierte Richtlinie und Spendenaufruf des Flüchtlingsrat Thüringen

Bundesweiter Protesttag gegen Abschiebungen nach Afghanistan am Samstag, 11.02.2017 mit Demonstration und Kundgebung in Erfurt und einer Mahnwache in Sömmerda.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. begrüßt die Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete in Thüringen zum 1.1.2017. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die medizinische Versorgung von Geflüchteten zu verbessern! Geflüchtete benötigen nun nicht mehr die Krankenbehandlungsscheine vom Sozialamt, sondern können mit ihrer Gesundheitskarte direkt in den Arztpraxen behandelt werden.

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