30. September 2026
Informationen gegen die Angst- Rahmenbedingungen von Abschiebungen und Handlungsmöglichkeiten (Schwerpunkt: Afghanistan)

Abschiebungen bedeuten die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch unmittelbaren Zwang. Sie können kein Mittel einer humanitären Asylpolitik sein.

Abschiebungen sind Zwangsmittel der Verwaltung. Sie sind nicht freiwillig und werden gegen den Willen der Betroffenen vollzogen. Zahlreiche Berichte von abgeschobenen Menschen belegen, wie gravierend dieser staatliche Eingriff sein kann: Traumatisierungen, Depressionen, das anschließende Leben in Elendsquartieren, die Weiterflucht in der Hoffnung, irgendwo ein Ankommen, Schutz und eine Lebensperspektive zu finden. Abschiebungen können keine Antwort einer humanitären Flüchtlingspolitik sein.

Kein Mensch flieht ohne Grund aus seinem Herkunftsland, auch wenn Fluchtgründe im Rahmen des Asylverfahrens mitunter nicht anerkannt werden. Viele Menschen bleiben trotz des negativ abgeschlossenen Asylverfahrens aus den verschiedensten Gründen in Deutschland; teilweise wählen sie ein Leben in der Illegalität.

Pro Asyl:

„Abschiebungen werden von der Politik häufig nicht nur als Lösung für soziale Probleme und überlastete Strukturen dargestellt, sondern auch als notwendiges Instrument für die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit.[…] Sie reihen sich zudem in die bestehende häufig rechtswidrige Abschiebepraxis ein. Diese lässt sich schwer im Nachgang juristisch aufarbeiten, weil der Kontakt zu Abgeschobenen schwer aufrechtzuerhalten ist, den Betroffenen finanzielle Mittel für Gerichtsprozesse fehlen und Zeug*innen nicht aussagen wollen oder können. Einige Rechtsverletzungen finden jedoch keineswegs im Verborgenen statt und werden von Politik und Polizei auch nicht abgestritten“

 

Aktuelles zur Situation für afghanische Staatsangehörige mit Duldung:

PRO ASYL vom 23.7.2026:

"Was wir derzeit erleben, zeigt, wohin eine Politik führt, die sich von moralischen Maßstäben und menschenrechtlichen Grundsätzen verabschiedet: Zunächst wurden besonders stigmatisierte Personengruppen als Türöffner genutzt, um Abschiebungsabsprachen mit dem islamistischen Taliban-Regime zu legitimieren. Menschenrechte spielten dabei keine Rolle. Zugleich wurde die schrittweise Normalisierung eines international weiterhin geächteten Regimes billigend in Kauf genommen.
Nun fällt die nächste Schranke: Erstmals wurde auch ein nicht vorbestrafter Mensch nach Afghanistan abgeschoben. Genau vor dieser Entwicklung haben wir von Beginn an gewarnt. Die fatale deutsche Kumpanei mit den Taliban ist ein moralischer Bankrott – und ein Bärendienst im Kampf gegen den Islamismus.“

Es kann zahlreiche Gründe dafür geben, dass eine Abschiebung vorübergehend oder dauerhaft nicht durchgeführt werden darf. Die permanente Bedrohung und Unklarheit bedeutet für die Betroffenen oftmals einen Zustand der ständigen Angst. Gleichzeitig gibt es aufenthaltsrechtliche Regelungen, welche geduldeten Menschen eine Perspektive eröffnen können – ob durch das Bleiberecht für "gut integrierte" junge Menschen, bei langjähriger „nachhaltiger Integration“, über die Aufnahme oder den Abschluss einer Ausbildung, der Arbeit in einem anerkannten Beruf, über die Härtefallkommission oder aufgrund anderer humanitärer Gründe. Mehr Infos finden Sie hier.

Unter Beratungshilfen finden sich Materialien zur Unterstützung für Menschen mit Duldung:

https://www.fluechtlingsrat-thr.de/arbeitshilfen/beratungshilfen --> Aufenthaltsrecht

 

Beratung bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen, Arbeit, Bildung für Geflüchtete und Multiplikator:innen
 

J. Kemnitz | J. Elshof
Email: beratung[at]fluechtlingsrat-thr.de
Tel.:    0361/ 51 80 51-26
Hinweis: Wir beraten telefonisch, per Email und nach Terminvereinbarung auch persönlich.

 

 

Aktuelles zum Stand Abschiebungen nach Afghanistan:

28.7.2026 PRO ASYL zu Abschiebungen nach Afghanistan

23.7.2026 Abschiebungen nach Afghanistan (Mediendienst Integration)

 

Beratungsmaterialien:

Hilfen zum Antrag auf Ermessensduldung und Bleiberechtsaufenthaltstitel im Rahmen der Einzelfallprüfung finden Sie unter Antragsmuster.

 

Rechtliche Situation Thüringen:

2016 Thüringer Abschiebeerlass

2016 Verbot der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach §60a Abs. 6 AufenthG

2018 Erlass zur "Freiwilligen Ausreise nach Ablehnung eines Härtefallantrages"

2018 Thüringer Erlass des TMMJV zur Duldung aus humanitären Gründen für Opfer rassistischer und rechter Gewalt (Hasskriminalität) in Kraft: 01.06.2018

2019 Durchführung von Abschiebungen, hier: Verfahrensweise bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Abzuschiebenden oder eines nahen Angehörigen

2021 Erlass zu Vollzug des Aufenthaltsgesetzes: Durchführung von Abschiebungen - Verfahrensweise bei Jugendhilfeeinrichtungen

2021 Ergänzungen der BMI Anwendungshinweise zum §60b AufenthG

 

Weitere Informationen und Unterstützungstrukturen finden sich unter Basiswissen Abschiebung auf unserer Homepage