24. Januar 2019
Vorbild Seehofer: Thüringer CDU fordert Sondergesetze und Zwang statt Integration

Am 23. Januar präsentierte die Landtagsfraktion der Thüringer CDU ihren Entwurf für ein „Integrationsgesetz“. Der Gesetzesentwurf ist nahezu wortgleich vom bayerischen Integrationsgesetz der CSU abgeschrieben. Gegen jede vernünftige Vorstellung von Integration, setzt die Thüringer CDU auf Sondergesetze, Repressionen und Strafen von bis zu 50.000 Euro. Die Forderungen nach Sanktionen gehen dabei viel weiter als bestehende Sanktionsinstrumente bundesgesetzlicher Regelungen wie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Martin M. Arnold vom Flüchtlingsrat Thüringen sagt dazu, „die Thüringer CDU möchte sich mit einem bayrischen Papier profilieren, in dem bereits keinerlei Rücksicht auf die Expertise von Wissenschaft und Migrant*innenorganisationen genommen wurde. In Anbetracht des bereits vorhandenen Integrationskonzeptes im Freistaat, ist der Gesetzesentwurf der CDU überflüssig und handwerklich schlecht. Integration kann auch in Thüringen nicht unter Zwang gelingen und auf Einseitigkeit beruhen“.

Geistiges Kind von Seehofer und CSU
Der Gesetzesentwurf ist voll von rhetorischem Populismus und greift scheinbar gezielt jene Floskeln flüchtlingsfeindlicher Debatten auf. Im dritten Jahr in Folge sinken nun die Zahlen ankommender Flüchtlinge stark und die Bundesregierung hat sich zudem auf eine Obergrenze geeinigt. Dennoch ist im Papier der Thüringer CDU von einem „Massenzustrom“ die Rede. Dem gegenüber stünde die „abendländische Leitkultur“, die als Maßstab und Ziel von Integration scheinbar eine „Pflicht zum Deutschen“ postuliert. Dass sich hier stark nach rechts geneigt wird wundert nicht, ist doch Fraktionschef Mike Mohring als Teil des Bundesparteivorstandes der CDU maßgeblich mitverantwortlich für die verpasste Integrationspolitik sowie die Zustimmung zu Seehofers ausgrenzender Flüchtlingspolitik.

Wir attestieren: Einbahnstraße und fachlich unterirdisch
Konkrete Antworten auf Fragen der Teilhabe- und Bildungschancen gibt das Papier nicht. Neue und bedarfsorientierte Regelungen, beispielsweise des Arbeitsmarktzugangs oder der Familienzusammenführung, werden nicht als Integrationsrelevant gesehen – fehlen dazu doch gänzlich Gedanken der CDU. Darüber hinaus sieht das Integrationsgesetz nahezu keine Anforderungen an „die Thüringer*innen“ oder Thüringer Strukturen. Es ist der alte Hut von der Integration als Einbahnstraße und letztlich ein Konzept nach dem Prinzip „fordern und sonst nichts“. Der Gesetzesentwurf dürfte also in Thüringen aktuell zum Scheitern verurteilt sein. Zudem gibt es im Freistaat ein paritätisch und wesentlich umfangreicher erarbeitetes Integrationskonzept, das dem Namen „Integration“ im Titel mit Sicherheit eher gerecht wird.
Abschließend sei noch auf das Jahresgutachten des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Migration und Integration (SVR) aus dem Jahr 2018 verwiesen: dort heißt es, „Der Staat kann Integration nicht verordnen, er kann aber die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie Integration fördern.“