29. Januar 2026
Thüringer Zivilgesellschaft sagt Nein zur Bezahlkarte! Bündnis übergibt Ministerin Offenen Brief am 4. Februar 2026 vor dem Thüringer Landtag

Ein breites zivilgesellschaftliches Netzwerk spricht sich in einem Offenen Brief entschieden gegen die Einführung der Landesbezahlkarte für Asylbewerber:innen aus. Das Bündnis aus Initiativen, Gewerkschaften, Jugend- und Sozialverbänden, Kulturvereinen, Menschenrechtsorganisationen und engagierten Bürger:innen benennt die Bezahlkarte als diskriminierendes Instrument. Der Appell an die Thüringer Verantwortungsträger:innen: ihrer politischen Verantwortung gerecht zu werden und die Bezahlkarte abzuschaffen.

Für Mittwoch, den 4. Februar 2026, um 13 Uhr kündigt das Thüringer Netzwerk „Nein zur Bezahlkarte“ einen symbolischen Übergabeakt des Offenen Briefes vor dem Thüringer Landtag an. Das Netzwerk lädt Migrationsministerin Meißner ein, den Offenen Brief persönlich entgegenzunehmen.

Im Juni 2025 schlossen das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund Thüringen die Rahmenvereinbarung für die Einführung der Landesbezahlkarte.

Die Unterzeichner:innen kritisieren die Bezahlkarte als Instrument der Kontrolle, Ausgrenzung und Entmündigung. "Sie schränkt die Selbstbestimmung geflüchteter Menschen massiv ein, verhindert gesellschaftliche Teilhabe und verletzt grundlegende Rechte", erklärt Lilith Paul, eine Sprecherin des Netzwerks. „Mit dieser Diskriminierungskarte schließt die Regierungskoalition Menschen vom sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben aus und degradiert sie zu Menschen zweiter Klasse.“

Konkret prangern die Unterzeichnenden an, dass Betroffene monatlich nur 50 Euro Bargeld abheben dürfen, viele Geschäfte und Dienstleistungen nicht nutzen können und für Überweisungen oder Online-Zahlungen gar nicht oder nur mit behördlicher Genehmigung möglich sind. Auch Kinder seien besonders betroffen – etwa durch fehlendes Taschengeld, eingeschränkte Teilnahme an Klassenfahrten, Vereinsleben oder Freizeitangeboten.

Das Bündnis benennt die schweren Grundrechtsverletzungen durch die Bezahlkarte: Mehrere Sozialgerichte bestätigen, dass restriktive Bezahlkartenregelungen verfassungswidrig sind: Die Bezahlkarte greift das Existenzminimum und damit die Menschenwürde an, verletzt das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und diskriminiert Menschen aufgrund des Aufenthaltsstatus.

Auch warnt das solidarische Netzwerk in dem Offenen Brief vor rechten und verfälschenden Narrativen: Die Bezahlkarte wird mit vermeintlicher Verwaltungsvereinfachung und der Verhinderung von Geldtransfers ins Ausland begründet. Tatsächlich liegen für diese Annahmen keine belastbaren Belege vor. In der Praxis ist vielmehr von einem erhöhten Verwaltungsaufwand auszugehen, der zusätzliche Ressourcen bindet – sowohl in den Behörden als auch für die Betroffenen.

Als Thüringer Zivilgesellschaft stellen sich die unterzeichnenden Organisationen klar an die Seite der von der Bezahlkarte betroffenen Menschen. Das Netzwerk fordert die Abschaffung der Landesbezahlkarte in Thüringen. Statt eines restriktiven Sonderinstruments brauche es menschenwürdige Alternativen. Als solche Alternative fordern die Unterzeichnenden die Auszahlung der Asylbewerberleistungen auf Basiskonten. Ein eigenes Konto ist eine grundlegende Voraussetzung für Arbeitsverträge, Krankenversicherung, Kommunikation, digitale Dienstleistungen sowie für gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe insgesamt.

Mit der öffentlichen Übergabe des offenen Briefes fordert die Thüringer Zivilgesellschaft die Landespolitik auf, die Bezahlkarte zu stoppen und sich klar zu einer menschenwürdigen, diskriminierungsfreien Sozialpolitik zu bekennen.

 



Termin:
Übergabe des Offenen Briefes „Thüringer Zivilgesellschaft sagt Nein zur Bezahlkarte!“
Mittwoch, 4. Februar 2026, 13 Uhr
Vor dem Thüringer Landtag, Erfurt


Pressekontakt:
Hr. Mouhamed Alazawe
erreichbar unter: presse@fluechtlingsrat-thr.de