24. Juli 2019
Sammelunterkunft in Gotha: Entsetzliche Bedingungen für Schutzsuchende

Flüchtlingsrat begrüßt beabsichtigte Schließung und fordert sofortige Umzugsmöglichkeit der Bewohner*innen sowie die Kontrolle des Landes zur Umsetzung der Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ist entsetzt über die Zustände in einer Gothaer Sammelunterkunft für Flüchtlinge. Für die dort wohnenden Menschen, darunter auch viele besonders Schutzbedürftige wie Kinder und alleinstehende Frauen, zeigt sich eine katastrophale und auch gesundheitsgefährdende Unterbringungssituation.

Der Flüchtlingsrat Thüringen besuchte die Unterkunft Mitte Juni und informierte umgehend das zuständige Landratsamt. „Wir begrüßen die Aussage des Landrates Onno Eckert, dass man sich aufgrund der nicht behebbaren eklatanten Mängel dazu entschieden habe, die Unterkunft im Februar 2020 zu schließen. Für die Bewohner*innen, insbesondere für alle besonders Schutzbedürftigen ist die Situation vor Ort aber keine weitere Woche zu akzeptieren. Schimmelbefall in den Wohn- und Sanitärräumen, undichte Fenster, marode Decken und Wände gefährden die Gesundheit der dort Lebenden,“ so Martin Arnold vom Flüchtlingsrat. Darüber hinaus sind Duschräume nicht abschließbar oder mit einem Sichtschutz versehen und auch Toiletten teilweise nicht abschließbar und in einem desolaten und baufälligen Zustand.

Der Flüchtlingsrat Thüringen fordert die sofortige Umzugsmöglichkeit, vor allem der besonders schutzbedürftiger Menschen, unter Berücksichtigung der persönlichen Belange in angemessene Wohnräume der Stadt Gotha. „Wir mussten feststellen, dass in dieser abgelegenen Unterkunft alleinstehende Frauen und auch viele Kinder leben müssen. Dabei werden die Thüringer Mindeststandards für sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte eklatant ausgeblendet und ein Gewaltschutzkonzept gibt es angesichts der fehlenden Schutz- und Privatsphäre überhaupt nicht,“ so Arnold weiter.

Seit nun fast einem Jahr sind umfangreiche Mindeststandards für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete (ThürGUSVO) in Kraft. „Die Umsetzung dieser Standards müssen aber auch kontrolliert werden – Unterkünfte wie diese in Gotha sollte es seit mindestens einem Jahr in Thüringen nicht mehr geben!“, so Arnold.

 

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