10. August 2016
Landkreis Schmalkalden-Meiningen hält weiterhin an diskriminierender Gutscheinpraxis für Geflüchtete fest

Der Flüchtlingsrat Thüringen ist empört darüber, dass der Landkreis Schmalkalden-Meiningen immer noch einigen Geflüchteten als Sanktionsinstrument die ihnen zustehenden Leistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen und einem geringen Taschengeld auszahlt.

„Offensichtlich wird im Landkreis Schmalkalden-Meiningen immer noch an der abgeschafft geglaubten und diskriminierenden Praxis der Gutscheinversorgung festgehalten“, so Nathanael Falk vom Flüchtlingsrat Thüringen. „Die Äußerungen von Landrat Heimrich (SPD), dass in der Halle in Meiningen vornehmlich abgelehnte und/oder „straffällig“ gewordene Asylbewerber untergebracht sind, bestätigen unseren Verdacht, dass die Halle als „Abschreckungs-“- oder „Strafhalle“ fungiert. Eine derartige Praxis ist durch nichts zu legitimieren und steht im klaren Widerspruch zur Absicht der Landesregierung, eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik zu betreiben“, so Falk weiter.

Durch die Versorgung mit Lebensmittelgutscheinen, können die Geflüchteten nicht selbst entscheiden, wo sie einkaufen und wofür sie ihr Geld ausgeben. Außerdem können die Geflüchteten mit Lebensmittelgutscheinen und geringem Taschengeld kaum anwaltliche Unterstützung in ihrem Asylverfahren bekommen oder Bustickets bezahlen.