28. März 2023
Flüchtlingsrat mahnt Verbesserungen für Geflüchtete durch Landesamt für Migration an

Das Thüringer Kabinett diskutiert über die Umsetzung eines Landesamtes für Migration. Dabei werden insbesondere die notwendigen personellen und verwaltungstechnischen Notwendigkeiten besprochen. Aber es sollte vor allem eines zur Folge haben: tatsächliche Verbesserungen für die Lebenssituation von Geflüchteten in Thüringen.

Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl

Seit vielen Jahren verweist der Flüchtlingsrat auf die von Betroffenen mehrfach öffentlich gemachten Zustände in Suhl wie beispielsweise: unklare Zuständigkeiten, schlechte Essensversorgung, teils keine abschließbaren Zimmer, grundrechtseinschränkende Hausordnung, rassistisches Vorgehen durch Teile der Security ohne nachhaltige Konsequenzen sowie ein fehlendes strukturiertes Verfahren zur Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen Geflüchteten und kein sensibilisierter Umgang. „Ein Landesamt für Migration muss diese Missstände in der Erstaufnahmeeinrichtung mit oberster Priorität abschaffen!“ fordert Juliane Kemnitz vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Wohnraum und Unterbringung

Bei der Schaffung von Wohnraum und Unterbringungsplätzen für die Aufnahme Geflüchteter muss es zentrales Anliegen sein, die Unterbringung in Wohnungen in Orten mit Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zu fördern. Die Kontrolle der Umsetzung der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden muss klar geregelt und umgesetzt werden. Zudem sollte eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet werden. Viele Geflüchtete unterschiedlicher Nationalitäten leben über einen langen Zeitraum (teils mehrere Jahre) in den beengten Verhältnissen der Gemeinschaftsunterkünfte.

Transparenz der Verwaltung- Anweisungen an die Ausländerbehörden

In 22 Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Ausländerbehörden für die Umsetzung des Aufenthaltsrechtes vor Ort zuständig. Die ihrer Arbeit zugrundeliegenden Anweisungen müssen transparent sein und öffentlich nachvollziehbar. Die Thüringer Erlasslage (Hinweise zur Umsetzung an die Ausländer- und Sozialbehörden) muss zugänglich sein z.B. analog zu den Verfahrenshinweisen in Berlin (öffentlich zugängliche Übersicht zu Umsetzungshinweisen des Aufenthaltsrechts). Zur Transparenz der Verwaltung gehört auch eine nachvollziehbare Übersicht mit Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Referate im zukünftigen Amt. „Ansprechpersonen und ihre Kontaktdaten dürfen kein Geheimnis für Eingeweihte sein“ führt Kemnitz aus.

Mittel für Integration

Das Land Thüringen fördert über die Förderrichtlinie Integration Projekte zur besseren Teilhabe für Migrant:innen vor Ort. Die wichtige Arbeit benötigt frühzeitige Planungssicherheit, auch über ein Jahr hinaus. Das zukünftige Landesamt sollte auch in diesem Bereich transparent sein und Beratung für Antragsteller:innen anbieten.

„Wenn ein zukünftiges Landesamt für Migration diese Ansprüche erfüllt, dann hat sich das zähe Ringen darum gelohnt“, resümiert Kemnitz vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.