29. März 2023
Flüchtlingsrat mahnt dringende Handlungsbedarfe bei der Finanzierung und Regulierung der Unterbringung Geflüchteter an

Am 30. März treffen sich Kommunen und Land zum „Flüchtlingsgipfel“ zur Finanzierung der Aufnahme Geflüchteter in Thüringen. Damit die Aufnahme und Versorgung aller Geflüchteten nach humanitären Maßstäben gewährleistet werden kann, mahnt der Verein folgende Punkte als dringend regelungsbedürftig an:

Bei der Schaffung von Wohnraum und Unterbringungsplätzen für die Aufnahme Geflüchteter muss es zentrales Anliegen sein, die Unterbringung in Wohnungen in Orten mit Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zu fördern. Sammelunterkünfte, erst recht an Orten ohne ausreichende Infrastruktur, sollten nicht errichtet und keinesfalls gefördert werden. Darüber hinaus ist es wichtig, endlich das Abschließen von privaten Mietverträgen für aufgenommene Geflüchtete, unabhängig ihrer Nationalität und Aufenthaltsstatus, nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz und der entsprechenden Kostenerstattungsverordnung zu ermöglichen. Bislang kann die Anmietung von Wohnungen nur vom jeweiligen Sozialamt erfolgen, was viele Privatvermieter entsprechend abschreckt.

„Die Möglichkeit der privaten Wohnungsanmietung muss in Thüringen für alle Schutzsuchenden verankert werden. Zurzeit müssen Menschen im Asylverfahren oder mit einer Duldung auf unbestimmte Zeit, teilweise über Jahre, in beengten Bedingungen in Gemeinschaftsunterkünften leben. Das sind keine Orte auf Dauer. In Mehrbettzimmern müssen viele schlafen, beispielsweise auch wenn sie in der Nachtschicht arbeiten und die Kinder müssen für die Schule lernen. Das geht nicht! Es braucht Regelungen zur maximalen „Wohndauer“ in den Sammelunterkünften“, erläutert Juliane Kemnitz, Beraterin beim Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Viele Geflüchtete unterschiedlicher Nationalitäten leben schon über einen langen Zeitraum in den beengten Verhältnissen der Gemeinschaftsunterkünfte und auch sie müssen uneingeschränkt Zugang zu Wohnungen und einem selbstbestimmten Leben erhalten. Geflüchteten aus der Ukraine wurde es rechtlich ermöglicht, privaten Wohnraum anzumieten und es gibt hierfür Regelungen zur Übernahme der Kosten in privaten Mietverhältnissen. Dies sollte so für alle Geflüchteten möglich sein. Dahinter sollte eine solidarische Flüchtlingspolitik nicht zurückfallen.