9. April 2013
Flüchtlingsaktivist von Erzwingungshaft wegen Residenzpflichtverstoß bedroht

Flüchtlingsrat fordert Landratsamt Schmalkalden-Meiningen auf, den Antrag beim Amtsgericht zurückzuziehen

Ein in Meiningen lebender Flüchtling ist aktuell von Erwzingungshaft bedroht, weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hat. Das Amtsgericht Meiningen hat mit Schreiben vom 28.3.2013 mitgeteilt, dass
das Landratsamt Schmal-kalden-Meiningen Erzwigungshaft für Flüchtlingsaktivist Miloud L‘ Cherif beantragt hat.

"Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erklärt seine Solidarität mit dem von Freiheitsentzug bedrohten Flüchtling. Wir fordern das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen auf, den Antrag beim Amtsgericht zurückzuziehen. Sollte dies nicht erfolgen fordern wir das Amtsgericht Meiningen auf, den Antrag der Ausländerbehörde abzuweisen und damit das uneingeschränkte Grundrecht auf Bewegungsfreiheit deutlich zu machen", sagt Steffen Dittes, der Vorsitzende des Flüchtlingsrates Thüringen in Erfurt.

Miloud L‘ Cherif war 2010 am Erfurter Hauptbahnhof kontrolliert worden und hatte keine Genehmigung der Ausländerbehörde zum vorübergehenden Verlassen seines zugewiesenen Landkreises („Urlaubsschein“). Das
verhangene Bußgeld verweigerte sich der Flüchtling zu zahlen, weil er die Residenzpflicht als Einschränkung seines Grundrechtes ablehnt. Jetzt droht Erzwingungshaft aufgrund einer Forderung in Höhe von 62 Euro.

Die Residenzpflicht diskriminiert Flüchtlinge und schränkt ihre Bewegungsfreiheit ein. Der Inhalt dieser schikanösen Regelung wird noch mehr deutlich, wenn nun auch noch vorübergehender Freitheitsentzug droht.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. startete unter dem Motto „Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht. Residenzpflicht abschaffen!“ eine Postkarten-Kampagne an Thüringens Innenminister Jörg Geibert. Am 25.4.2013 werden vor der Landtagssitzung der zweite Teil der unterschriebenen Karten übergeben.