17. September 2013
Familienzusammenführung nur für wohlhabende syrische Familien?

Flüchtlingsrat fordert eine unbürokratische und erfüllbare Regelung zum Nachzug von Familienangehörigen aus Syrien

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, dass das Land Thüringen hier lebenden Menschen aus Syrien den Nachzug von Familienangehörigen aus dem kriegsgebeutelten Syrien und Anrainerstaaten ermöglichen möchte.
Allerdings mahnt der Verein an, dass die bereits bekannten Informationen zur geplanten Anordung seitens des Innenministers eine Einreise von Familienangehörigen nicht erleichtern, sondern überwiegend verhindern werden. “Ein humanitärer Ansatz kann nicht allein von finanziellen Verpflichtungserklärungen für den gesamten Lebensunterhalt der Angehörigen abhängig gemacht werden”, so Antje-C. Büchner vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. In diesem Sinne begrüßt der Verein auch den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, der voraussichtlich in dieser Woche im Landtag beraten wird.
Zudem diskriminiert die geplante Formulierung Minderheiten ohne syrische Staatsangehörigkeit, wie bspw. KurdInnen aus Syrien, die keine Chance erhielten Angehörige zu sich zu holen.
Hintergrund: Die geplante Aufnahmeregelung soll hierlebenden aufenthaltsberechtigten SyrerInnen ermöglichen, unter Abgabe von Verpflichtungserklärungen Angehörige aus den Kriegsregionen und Flüchtlingslagern in den Nachbarländern nach Thüringen zu holen. Diese Verpflichtungserklärungen umfassen den gesamten Lebensunterhalt und sind für jede Person einzeln abzugeben. Unter diesen Bedingungen würde ein Familiennachzug nur wohlhabenden Familien gelingen.

Denn laut dem Thüringer Wirtschaftsministerium beträgt der Anteil ausländischer Fach- und Arbeitskräfte an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringen nur 1,6 Prozent, davon ist ein erheblicher Teil im Niedriglohnbereich beschäfttigt.
Die in Thüringen bestehende Beschäftigungssituation von MigrantInnen schließt die Gruppe syrischer Flüchtlinge mit ein: weder ist zu erwarten, dass bereits hier lebende Flüchtlinge ein so hohes Einkommen erzielen, dass sie für Lebensunterhalt, Wohnraum sowie Kranken- und Pflegeversicherung für auch nur einen Angehörigen aufkommen könnten. Noch wird die in Aussicht gestellte Arbeitserlaubnis für die Nachreisenden aus bereits genannten Gründen kurzfristig zu einer Integration in den Arbeitsmarkt führen.
Die katastrophale Situation in Syrien und in den Flüchtlingslagern der Anrainerstaaten verlangt nach schnellen und hindernisfreien Lösungen, den hier lebenden Angehörigen wirklichen Familiennachzug ermöglichen. “Humanität gibt es nicht zum Nulltarif”, so Büchner.
Weitere Forderungen von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V.:
Europa muss seine Grenzen für Flüchtlinge endlich öffnen! Die euro-päischen Staaten sollten, wie von UN-Flüchtlingskommissar António Guterres gefordert, unbegrenzt syrische Flüchtlinge aufnehmen.
Bundesinnenminister Friedrich muss selbst die Initiative für ein wirk-lich großzügiges EU-Aufnahmeprogramm ergreifen, um Menschen aktiv aus der Region zu holen.
Asylsuchende aus Syrien müssen als Flüchtlinge anerkannt werden und ein sicheres Aufenthaltsrecht erhalten.
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Für weitergehende und Rückfragen: Antje-C. Büchner, Tel.: 0361-511 500 12 (Mo-Do, täglich bis 15 Uhr)
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Link Pro Asyl
Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Drucksache 5/6575 vom 04.09.2013