16. Oktober 2017
Familiennachzug zu Flüchtlingen gewährleisten!

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert das Recht auf Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge und die sofortige Beendigung der gesetzlichen und behördlichen Verhinderungsstrategien beim Familiennachzug.

Unter anderem der Thüringer Städte- und Gemeindebund und die Präsidentin des Thüringer Landkreistages haben sich vergangene Woche dafür stark gemacht, dass der Familiennachzug weiterhin verunmöglicht wird. Dabei wird mit Zahlenspielen argumentiert, die keine Grundlage haben, aber vermeintliche Bedrohungsszenarien aufbauen.

Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge umfasst Ehepartner*in und minderjährige Kinder sowie die Kernfamilie von unbegleiteten Flüchtlingskindern. Der Schutz der Familie und der Schutz des Kindeswohls sind nicht nur in Artikel 6 des Grundgesetzes, sondern auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechte-Charta verankert. Mit dem Asylpaket II im März 2016 wurden - ungeachtet dessen - subsidiär geschützte Flüchtlinge bis März 2018 vom Familiennachzug ausgeschlossen. „Diese eklatante Missachtung des Rechts auf Schutz der Familie muss beendet werden“ so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Für die betroffenen Geflüchteten bedeutet die Verunmöglichung des Familiennachzugs jahrelange Familientrennung und damit Leid, Angst und Verzweiflung. Oft sind die Familienangehörigen im Herkunftsland gefährdet, harren unter unsäglichen Bedingungen in Transitländern aus oder sind gezwungen, gefährliche Fluchtrouten – auch mit Kindern - zu nehmen. Wer aber um das Leben seiner engsten Angehörigen, oft Frauen und kleine Kinder, bangen muss, kann sich kaum auf den Neuanfang in der neuen Umgebung konzentrieren und wird die vom Thüringer Ministerpräsident als Grundlage für den Familiennachzug geforderte „Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit“ nicht unter Beweis stellen können.