5. Mai 2021
Für einen umfassenden Abschiebeschutz aus Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Thüringen

Gemeinsame Pressemitteilung von Kinderschutzbund Thüringen e.V., LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V., Deutscher Familienverband, Landesverband Thüringen e.V., NaturFreunde Thüringen e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Der jetzt bekannt gewordene Erlass des TMMJV vom 11.3.2021 zu Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen ist aus Sicht von Flüchtlingsrat und Thüringer Familienverbänden wie dem Kinderschutzbund Thüringen e.V., NaturFreunde Thüringen e.V., Deutscher Familienverband, Landesverband Thüringen e.V. sowie der LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. nur ein erster wichtiger Schritt.

Enttäuscht zeigen sich die Organisationen, dass kein umfassender Abschiebeschutz aus allen Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe umgesetzt wurde. Der Erlass regelt, dass Abschiebungen von Kinder- und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen aus Einrichtungen der stationären Jugendhilfe in Thüringen nicht erfolgen dürfen. Damit wird klargestellt, dass eine Abschiebung wie am 18.9.2019 aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung von zwei minderjährig unbegleiteten Flüchtlingen nicht wieder stattfinden darf. „Es ist eine dringend notwendige und lang überfällige Regelung zum Schutz des Wohles von Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden, damit sie die stationäre Jugendhilfeeinrichtung als den sicheren Ort wahrnehmen können, den sie brauchen“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Der Erlass des TMMJV zu Abschiebungen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe enttäuscht, da er lediglich aus stationären Einrichtungen die Abschiebung untersagt, nicht aber aus teilstationären oder offenen Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. „Wir fordern die Landesregierung auf, den veröffentlichten Erlass umfassend auf alle Einrichtungen der Kinder-, Jugend – und Familienhilfe auszuweiten“, so Kristine Müller, Geschäftsführerin von NaturFreunde Thüringen e.V.

Verbände und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise der Kinderschutzbund Thüringen e.V., die LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. und NaturFreunde Thüringen e.V. hatten sich gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Thüringen für eine umfassendere Schutzregelung in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen ausgesprochen. Der Landesjugendhilfeausschuss forderte in seiner Sitzung am 14.9.2020 das TMMJV und die Landesregierung zu einem entsprechenden Erlass auf. Bereits im Thüringer Koalitionsvertrag von 2020 erklärten die regierenden Parteien, dass sie Abschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen aus Einrichtungen der Jugendhilfe ablehnen.

Jugendhilfe hat die Aufgabe, jungen Menschen, insbesondere denen mit brüchigen und schwierigen Lebensgeschichten, einen sicheren Schutzraum zu bieten und sie pädagogisch zu unterstützen. Die Durchführung von Abschiebungen steht dem entgegen und gefährdet nicht nur das Kindeswohl der Betroffenen, sondern auch anderer unbeteiligter Kinder und Jugendlicher in den Einrichtungen.