20. Juni 2012
Das Asylbewerberleistungsgesetz erniedrigt und ist verfassungswidrig

Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes am 20. Juni 2012
"Am Internationalen Tag des Flüchtlings hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, das     diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz  für  verfassungswidrig   zu   erklären“,  so  Steffen  Dittes,    Vorsitzender  des Flüchtlingsrates Thüringen e.V..

An  diesem  Tag  verhandelt  das  Bundesverfassungsgericht  zwei  Vorlagen  des Landesozialgerichtes Nordrhein-Westfalen aus dem Juli und November 2010. Das     Bundesverfassungsgericht     prüft,     ob     die     Sätze     nach     dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit den Grundrechten vereinbar sind.

Pro Asyl, die Landesflüchtlingsräte und Campact rufen zu Protesten gegen die Diskriminierung von Flüchtlingen vor dem Gericht auf. Seit Jahren protestieren Flüchtlinge  gegen  ihre  Unterbringung  in  Sammellagern,  die  Versorgung  mit Essenspaketen oder -gutscheinen und die medizinische Mangelversorgung, die aus dem im November 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)  resultieren.  Flüchtlinge,  die  diese  Leistungen  in  bar  ausbezahlt  bekommen, erhalten Leistungen, die für Erwachsene um 40 Prozent unter Hartz IV-Niveau  liegen.  Minderjährige  Kinder  stehen  noch  schlechter  da.  Am stärksten  fällt  die  Kürzung  bei  sechsjährigen  Kindern  aus:  Sie  erhalten  47 Prozent weniger als gleichaltrige Kinder im Hartz-IV-Bezug. Die Höhe der Leistungen  wurde  1993  willkürlich  festgesetzt  und  seitdem  nie  angehoben,  obwohl  die  Preise  mittlerweile  um  35  Prozent  gestiegen  sind.  Nicht  einmal  die  Euro-Umstellung ist in das AsylbLG eingegangen.

Bereits  im  November  2010  hat  die  Bundesregierung  eingestanden,  dass  das Gesetz „nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ zu Hartz IV entspräche und daher von der Bundesregierung überprüft werde. Noch immer liegt aber kein Ergebnis der angeblichen Überprüfung vor.

„Es  ist  skandalös,  dass  Tausenden  Flüchtlingen  das  gesetzlich  festgelegte Existenzminimum  verweigert  wird.  Wenn  hier  lebenden  Flüchtlingen  nur  60 Prozent  des  verfassungsrechtlich  garantierten  Existenzminimums  gewährt wird,  ihnen  das  Arbeiten  verboten  wird,  sie  mit  Wertgutscheinen  und Minimalmedizin   mangelhaft   versorgt   und   in   Sammellager   eingewiesen werden,    dann    muss    endlich    das    Bundesverfassungsgericht    dieser Diskriminierung  ein  Ende  setzen“,  fordert  Steffen  Dittes,  Vorsitzender  des Flüchtlingsrates Thüringen e.V..

Der  Flüchtlingsräte  fordern,  dass  alle  Menschen  in  diesem  Land  unter menschenwürdigen Bedingungen leben können und dass das diskriminierende Sondergesetz für Flüchtlinge abgeschafft wird.
- Textende -

Kontakt für MedienvertreterInnen am 20. Juni 2012 in Karlsruhe:
VertreterInnen des Flüchtlingsrates werden am 20. Juni 2012 in Karlsruhe vor Ort sein, an den Protesten teilnehmen und der Verhandlung beiwohnen. Für Rückfragen und aktuelle Informationen werden Sie Steffen Dittes unter 0172-3651780 erreichen können