17. Juli 2012
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Sozialleistungen für Flüchtlinge am 18. Juli

Am Mittwoch, den 18. Juli 2012 wird um 10 Uhr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Leistungsgewährung für Asylsuchende verkünden.

„Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 1993 kämpfen Flüchtlingsund Menschenrechtsorganisationen für dessen Abschaffung. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist diskriminierend und das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Möglichkeit, dieses einzustellen. Wir hoffen, dass mit der Urteilsverkündung die schikanösen Einschränkungen in der sozialen Versorgung von Flüchtlingen ein Ende haben“ so Steffen Dittes, Vorsitzender des Flüchtlingsrates Thüringen e.V..

Vorausgegangen war die mündliche Verhandlung am Bundesverfassungsgericht am 20. Juni 2012, bei der es um zwei Vorlagen des Landesozialgerichtes Nordrhein-Westfalen von Juli und November 2010 ging. Das Bundesverfassungsgericht prüft hauptsächlich, ob die seit 1993 unveränderten Leistungshöhen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit den Grundrechten vereinbar sind.

Seit Jahren protestieren Flüchtlinge gegen die Versorgung mit Essenspaketen oder -gutscheinen  und die  medizinische Mangelversorgung,  die  aus  dem  im November 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) resultieren.  Flüchtlinge, die  diese  Leistungen  in  bar ausbezahlt  bekommen,  erhalten Leistungen, die für Erwachsene  um 40  Prozent  unter  Hartz  IV-Niveau liegen. Minderjährige Kinder stehen noch schlechter da. Am stärksten fällt die Kürzung  bei  sechsjährigen  Kindern  aus:  Sie  erhalten  47  Prozent  weniger  als gleichaltrige Kinder im Hartz-IV-Bezug. Die Höhe der Leistungen wurde 1993 willkürlich festgesetzt und seitdem nie angehoben, obwohl die Preise mittlerweile um 35 Prozent gestiegen sind. Nicht einmal die Euro-Umstellung ist in das AsylbLG eingegangen.

Für Rückfragen: Ellen Könneker, Tel. 0361-2172720