1. August 2017
Ausbildungsbeginn 2017/2018: Unternehmen verliert Azubi wegen zweifelhafter Abschiebepraxis

Pressemitteilung des Thüringen IvAF Netzwerkes „BLEIBdran. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen“
Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH , Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS gGmbH), Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und ver.di  kritisieren intransparentes und fragwürdiges Handeln  der Erfurter Ausländerbehörde

Erfurt. Mehr als 5800 Lehrlinge werden aktuell in Thüringen gesucht. Ein weiterer Ausbildungsplatz im Friseurhandwerk blieb zum Ausbildungsstart unbesetzt.

Die Ausländerbehörde Erfurt veranlasste am 20. Juli um drei Uhr morgens die Abschiebung des Auszubildenden S. in den Kosovo, obwohl die bundes- und landesweite Rechtslage Menschen in Ausbildung vor Abschiebungen schützt. Denn Integrations- und Aufenthaltsgesetz sowie zwei Thüringer Erlasse regeln die Vergabe von Duldungen während der Ausbildung. Dadurch soll integrationspolitisch sowohl für Ausbildungsbetriebe als auch für die betroffenen Geflüchteten eine Rechtssicherheit geschaffen und letztlich dem bestehenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Christiane Welker vom Flüchtlingsrat Thüringen sagt dazu: „Wir sind empört, dass sich die Behörde unserer Einschätzung nach einfach über bestehende Gesetze hinweg setzt und dem Azubi wie auch dem Unternehmen wichtige Zukunftschancen nimmt.“

S. erfüllte alle Bedingungen und hatte einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem Erfurter Friseurbetrieb in der Hand. Auch eine Arbeitserlaubnis wurde kurz vor der Abschiebung von der Ausländerbehörde erteilt. Das Thüringer IvAF Netzwerk BLEIBdran, koordiniert vom Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH (IBS), bereitete den jungen Geflüchteten in einem siebenmonatigen Berufsorientierungskurs auf die Ausbildung vor und vermittelte bereits gute Deutschkenntnisse. Dann wurde der zukünftige Azubi mitten in der Nacht und ohne Vorankündigung abgeschoben. „Ziel der Netzwerke zur Integration von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen (IvAF) ist die Integration in Ausbildung und Arbeit. Das Ergebnis unserer intensiven und erfolgreichen Arbeit mit Herrn S. wurde durch seine Abschiebung zunichte gemacht.“, stellt Michael Hagel von der IBS fest.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verurteilt das Handeln der Ausländerbehörde scharf. Frank Zwicker, Gewerkschaftssekretär von ver.di sagt dazu: „Das Thüringer Handwerk braucht dringend Auszubildende und Verlässlichkeit, was gesetzliche Rahmenbedingungen angeht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Regelungen des Integrationsgesetzes in Thüringen offensichtlich nicht greifen und Auszubildende wie in diesem Fall einfach abgeschoben werden.“Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert, dass S. umgehend wieder nach Thüringen einreisen darf, um seine Ausbildung anzutreten. Christiane Welker vom Flüchtlingsrat Thüringen betont dabei: „Das intransparente und zweifelhafte Verfahren der Ausländerbehörde muss abgestellt werden. Geltende Regelungen müssen beachtet werden, sonst laufen Qualifizierungsmaßnahmen und die tägliche Arbeit von Arbeitsmarktprojekten ins Leere.“

Bei Fragen und für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Christiane Götze
Netzwerk Koordination
„BLEIBdran. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen“
Tel. 0361 – 511 500 11
migration[a]ibs-thueringen.de

Christiane Welker
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Asyl- und Aufenthaltsrechtliche Fragen
Tel.: 0361 / 518051-26
beratung[a]fluechtlingsrat-thr.de