27. November 2018
Stellungnahme zur Zukunft Europas 2025

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens "Weissbuch der Kommission zur Zukunft Europas - Die EU der 27 im Jahr 2025, Überlegungen und Szenarien" haben wir eine schriftliche Stellungnahme zur europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik im Thüringer Landtag eingereicht. In der Stellungnahme nehmen wir ausführlich Bezug auf die Externalisierung der europäischen Flüchtlingspolitik und die desolate Flüchtlingspolitik innerhalb der EU. Davon ausgehend stellen wir sieben Forderungen an die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik:

  • Die Schaffung von sicheren und legalen Fluchtwegen nach Europa und der Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa. Die EU muss umgehend ein umfangreiches Seenotrettungsprogramm einrichten. Die Möglichkeit ein rechtsstaatliches und faires Asylverfahren auf europäischem Boden durchzuführen, muss gewährleistet sein.
  • Eine gesamteuropäische Flüchtlingspolitik muss die Rechte und Interessen von Flüchtlingen wahren und ihre soziale und ökonomische Teilhabe sicherstellen.
  • Die Abschaffung des Dublin-Systems. Alle Schutzsuchenden sollen sich selbst entscheiden können, in welchem Land sie Asyl beantragen wollen. Die Einhaltung der Menschenrechte muss sichergestellt werden. Familien dürfen nicht getrennt werden oder getrennt bleiben.
  • Die regelmäßige und umfassende Aufnahme von Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten (Resettlement). Diese müssen für die Betroffenen unabhängig von der ökonomischen Situation der Familienangehörigen in Deutschland zugänglich sein. Die Gegenleistung für Flüchtlingsaufnahme durch die EU darf jedoch nicht die Flüchtlingsabwehr in den Transitstaaten sein.
  • Keine Drittstaatenregelungen, die dem effektiven Flüchtlingsschutz widersprechen. Ein Drittstaat kann nicht als sicher gelten, wenn die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) samt Zusatzprotokoll von 1967 nicht ratifiziert wurden oder nur Teile des Staates als sicher gelten. Die bloße Durchreise stellt keine ausreichende Verbindung zu einem Transitstaat dar, um eine Rückführung in diesen zu rechtfertigen.
  • Keine zwingende Anwendung des Drittstaatenkonzepts bei Asylanträgen, die in europäischen Mitgliedsstaaten gestellt werden.

Zur vollständigen Stellungnahme geht es hier (PDF).