5. Februar 2019
Radikalisierung unter Seehofer: Das Bundesinnenministerium möchte noch mehr Asylrechtsverschärfungen

Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Referent*innenentwurf vorgelegt, der noch mehr drakonische Verschärfungen im Asylrecht vorsieht. Unser Kollege Claudius Voigt von der GGUA Flüchtlingshilfe (NRW) hat die Pläne zusammengefasst:

Zentrale Punkte sind demnach unter anderem:

  • die Ausweitung der Abschiebungshaft
  • Verschärfungen bei Einreisesperren und Ausweisungen
  • (mal wieder!) die Einführung einer Duldung light (so genannte „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“). Hiermit sollen die schon jetzt existierenden Fantasiepapiere einiger Ausländerbehörden eine rechtliche Grundlage bekommen und die Betroffenen noch umfassender entrechtet werden. So sollen Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten kategorisch keine Duldung, sondern nur noch die neue Bescheinigung erhalten, auch wenn bei ihnen eine Abschiebung gar nicht möglich sein sollte. Auch andere Personen sollen selbst dann keine Duldung mehr erhalten, wenn bei ihnen – auch – nicht selbst zu vertretende Abschiebungshindernisse vorliegen.
  • neue Arbeitsverbote (z. B. bei Verletzung der Passbeschaffungspflicht oder für Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten, deren Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder die es wagten, keinen Asylantrag zu stellen), verbunden mit sonstigen Bildungsverboten (hier werden sogar Teile des aus dem selben Haus stammenden und mit der SPD abgestimmten Regierungsentwurfs zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung von Dezember 2018 wieder ausgehebelt).
  • nochmalige Verschärfungen bei der Geltendmachung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit
  • erhöhte Anforderungen an die Passbeschaffungspflicht
  • Verschärfungen bei Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Meldeauflagen.

Zweck aller Maßnahmen ist die umfassende Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen und die technische und ausländerrechtliche Optimierung von Abschiebungen. Gesellschaftliche Teilhabe und das Schaffen von Bleibeperspektiven sollen für die Überflüssigen und Unerwünschten mit nahezu allen Mitteln verhindert werden. Das Bundesheimatministerium hat sich dem Ziel verschrieben, unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutschland zur Heimat für nicht gewünschte Bevölkerungsgruppen wird.

Zum Download 1: Hier ist der Referent*innenentwurf als Original.
Zum Download 2: Hier sind die Änderungen eingearbeitet in den aktuellen Gesetzestext