12. Januar 2021
Gutachten bestätigt, Gutscheinpraxis ist rechtswidrig

https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/wp-content/uploads/2021/01/flueralsa_lebensmittelgutscheine_sanktionsinstrument_asylblg_11_2020_satz_v3a_web_titel-212x300.pngDer Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat zum Jahresende ein Gutachten zu Gutscheinen als Sanktionsinstrument im AsylbLG publiziert, das von Dr. Simone Emmert und RA & Dipl.Iur. Oliver Wolf verfasst wurde.

Das Fazit ist wenig überraschend: Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen als Sanktionierungsinstrument ist formell rechtswidrig und damit nicht verfassungsgemäß, da es weder eine bundes- noch landesgesetzliche Eingriffsgrundlage für die Ausgabe von Wertgutscheinen als asylbewerberleistungsrechtliche Anspruchseinschränkung gibt. Außerdem ist mit der Verwaltungspraxis regelmäßig auch ein nicht zu rechtfertigenden Grundrechtseingriff verbunden (allgemeine Handlungsfreiheit, Menschenwürde und allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 1-3 GG), und ist dadurch auch materiell rechtswidrig.