20. April 2022
Gemeinsames Forderungspapier zur Justiz in Thüringen

EZRA, die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen, das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH, der AWO Landesverband Thüringen, der Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Mobit e.V., der Landesverband Thüringen der NaturFreunde, Refugio e.V., das Büro für ausländische Mitbürger*innen, Thadine, das Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk sowie Brennnessel, das Zentrum gegen Gewalt an Frauen haben zusammen ein Positionspapier zur Justiz in Thüringen veröffentlicht.

Hintergrund sind die vielfältigen Probleme innerhalb von Strafverfolgungsbehörden und Justiz in Thüringen. Diese zeigen sich im gerichtlichen Asylverfahren ebenso wie in Ermittlungs- und Strafverfahren hinsichtlich rechtsmotivierter Straftaten. Im Positionspapier finden sich zahlreiche Empfehlungen, die helfen können, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken und Betroffene besser zu schützen.

Beispielsweise fordern die Unterzeichner*innen, dass eine jährliche Statistik über den Ausgang der Gerichtsverfahren im Asylbereich geführt werden sollte. Auch fordern die Unterzeichner*innen, dass die Zuständigkeit der Thüringer Verwaltungsgerichte im Asylverfahren nach Herkunftsländern verändern werden sollte und sich stattdessen die Zuständigkeit wieder nach der Verwaltungsgerichtsordnung richtet. Hintergrund dafür ist die Entscheidungspraxis am VG Gera, wo es fast unmöglich erscheint, ein Gerichtsverfahren zu gewinnen.

Zudem wird u.a. eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Hasskriminalität“ und eine Berichtspflicht an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für Staatsanwaltschaften bei schweren neonazistischen Gewalttaten gefordert, um eine konsequente Strafverfolgung von rechten, rassistischen und antisemitischen Straftaten zu gewährleisten. Eine Evaluation von der Anwendung bestehender Gesetze, wie die Berücksichtigung rechter Tatmotivationen bei der Strafzumessung und die Einführung einer Verlaufsstatistik bei Gewalt- und Tötungsdelikten PMK-rechts sollen dazu beitragen, Probleme im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu erkennen. Außerdem wird durch verschiedene Maßnahmen ein entschiedenes Vorgehen gegen rechte Richter:innen und Staatsanwält:innen gefordert. Dazu gehört auch die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle.