23. Juli 2020
Freispruch für Menschenrechtsaktivist Hagen Kopp nach Aufruf zu Bürger*innenasyl

In einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde ihm zur Last gelegt, er habe dazu aufgefordert, „von Abschiebung bedrohten Menschen Bürgerinnenasyl zu gewähren und sie auch notfalls in ihren Wohnungen zu verstecken“. Dazu hat das Amtsgerichts Aschaffenburg nun entschieden, die Klage wegen Aufruf zu Bürger*innenasylen abgewiesen und den Aktivisten freigesprochen.

Dabei bleibt dies nicht der einzige Versuch, Solidarität und die Unterstützung für Menschen in Not zu kriminalisieren. Insbesondere Kirchenasyle werden in den letzten Jahren systematisch erschwert und letztlich werden Helfer*innen verfolgt, wo die Praxis von Abschiebungen und Menschenrechtsverletzungen selbst zur Disposition stehen sollten.

In einem aktuell laufenden Verfahren erhebt die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen die Äbtissin Mutter Mechthild Thürmer den Vorwurf der "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt", weil sie im Herbst 2018 die Rücküberstellung einer Asylsuchenden nach Italien "verhindert" habe. In ihrem Konvent hat Mutter Mechthild der Asylsuchenden aus Eritrea Kirchenasyl gewährt. Als Christin sah sie ich in der Pflicht, Menschen in Not beizustehen. Für ihren Einsatz sitzt auch sie nun auf der Anklagebank.

Doch auch für uns heißt es: Wenn Menschenrechte mit Füßen getreten werden und zivilgesellschaftliches Engagement kriminalisiert wird, ist praktische Solidarität unsere Pflicht.