29. Juli 2021
Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention veröffentlicht

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und Häusliche Gewalt. In Deutschland ist sie seit über zwei Jahren in Kraft. Nun zeigt ein Schattenbericht von ProAsyl und Landesflüchtlingsräte, dass die Konvention in Deutschland oft nur mangelhaft umgesetzt wird:

So gibt es vielfältige Frauen* spezifische Fluchtgründe wie etwa Genitalbeschneidung, straffrei bleibende Vergewaltigung, Zwangsheirat, häusliche Gewalt oder Vergewaltigung als Kriegswaffe. Im Asylverfahren in Deutschland fallen viele Frauen* aber durchs Raster. Es fehlt beispielsweise an einem ausreichenden Verfahren zur Feststellung besonderer Vulnerabilität. Gleichzeitig werden geschlechtsspezifischer Asylgründe im Asylverfahren nicht ausreichend beachtet und viele Frauen* sind in den Unterkünften nicht ausreichend vor weiteren Gewalterfahrungen und Übergriffen geschützt.

Der Schattenbericht wirft einen umfangreichen Blick auf die Situation von geflüchteten Frauen* in Deutschland und thematisiert im Anschluss auch die Situation an den europäischen Außengrenzen. Klar wird: Die aktuelle europäische Migrationspolitik ist nicht mit einem adäquaten Gewaltschutz von geflüchteten Frauen* vereinbar – es braucht grundlegende Veränderungen.

  • Hier geht es zum Schattenbericht
  • Artikel zum Bericht von ProAsyl