21. Januar 2016
Aufruf gegen das Asylpaket II - 218 RechtsanwältInnen warnen Bundesjustizminister

Aufruf gegen das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren -  Faire Asylverfahren statt Schnellabfertigung von Schutzsuchenden

Gemeinsamer Aufruf von ProAsyl und anderen NGOs gegen das Asylpaket II, der hier unterzeichnet werden kann.

Ein gemeinsamer Aufruf von:

 

 

 

 

 

 

Das geplante Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren stößt bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), Medico International, PRO ASYL und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf große Bedenken. Die Organisationen befürchten, dass dadurch vielen Asylsuchenden der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt bleiben wird. Besonders schwerwiegend würde dies besonders schutzbedürftige Flüchtlinge treffen, wie Kranke, Traumatisierte oder Minderjährige. Die vier Organisationen haben heute den Aufruf „Asylpaket II stoppen – Keine Einschränkung von fairen Asylverfahren“ veröffentlicht, in dem sie die Bundesregierung und alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auffordern, die Verschärfungen des Asylpakets II abzulehnen. Der „Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ (Asylpaket II) soll noch im Januar vom Kabinett beschlossen und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Die Organisationen wenden sich gegen die Einführung „beschleunigter Verfahren“, die u.a. für all diejenigen gelten sollen, denen das Fehlen von Ausweisdokumenten vorgeworfen wird. Da die meisten Schutzsuchenden ohne Pässe fliehen, könnte künftig die Mehrheit aller Asylsuchenden von Schnellverfahren in besonderen Aufnahmezentren betroffen sein. Asylsuchende sollen dort innerhalb weniger Tage abgefertigt werden, ein Schutzanspruch wird für viele aufgrund des Herkunftslandes vorab pauschal angezweifelt. Ein faires Verfahren lässt sich so nicht organisieren.
Die Erfahrungen aus der Arbeit der psychosozialen Zentren zeigen, dass für traumatisierte Menschen einwöchige Schnellverfahren besonders fatal wären. Sie benötigen viel mehr Zeit als eine Woche um stabil genug für eine Anhörung zu sein und ihre Asylgründe detailliert vorzulegen. Auch die Berücksichtigung und zeitlich intensive Überprüfung kinderspezifischer Fluchtgründe wäre in den geplanten Schnellverfahren unmöglich.

Auch im Fall von krankheits-bedingten Abschiebungshindernissen sieht der Gesetzentwurf gravierende Verschärfungen vor. Kranke müssen künftig mit detaillierten Attesten nachweisen, warum eine Erkrankung gegen die Abschiebung spricht. Reichen sie das Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Im Klartext heißt dies: Im Zweifel wird abgeschoben. Insbesondere traumatisierte Menschen wird diese Vorgehensweise gefährden. Das von Ausländerbehörden gesäte Misstrauen gegen auf posttraumatische Belastungsstörungen spezialisierte Ärzte wird so ins Gesetz geschrieben. Der Gesetzgeber spielt mit dem Leben der Betroffenen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Verschärfung des Familiennachzugs vor. Wie weitgehend die Restriktion sein soll, ist in der Koalition umstritten. Die Organisationen befürchten, dass Begrenzungen des Familiennachzugs dazu führen, dass viele Angehörige, auch Kinder, die lebensgefährliche Flucht übers Meer auf sich nehmen werden anstatt auf eine Visaerteilung zu warten.
Aus der Sicht der Organisationen führt das neue Gesetz zu einer unzumutbaren Asylpraxis, die jeder ethischen, medizinischen und psychotherapeutischen Grundlage entbehrt.

Der Aufruf wird bereits unterstützt von Ärzte der Welt, dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) und der Bundesweiten Kampagne der Medibüros/Medinetze in Deutschland zur Verbesserung der medizinischen Versorgung Asylsuchender.

 

218 RechtsanwältInnen warnen Bundesjustizminister:

Asylpaket II ist verfassungswidrig

Mit einem offenen Brief haben sich 218 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus ganz Deutschland an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gewandt und vor Grundrechtsverletzungen durch eine Verabschiedung des geplanten Asylpaket II gewarnt.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium des Inneren vom 19.11. (Asylpaket II) sieht unter anderem vor, besondere Aufnahmeeinrichtungen und Schnellverfahren für eine große Zahl von Flüchtlingen einzurichten und diese dadurch weitgehend zu entrechten. Vor allem jedoch soll es das neue Gesetz ermöglichen, auch schwerwiegend erkrankte Personen abzuschieben. So soll zum einen Ärzten genau vorgeschrieben werden, was ihre Atteste beinhalten müssen, zum anderen soll es den Ausländerbehörden untersagt werden, fachärztliche Atteste, z.B. bezüglich einer schweren Gesundheits- oder sogar Suizidgefahr bei einer Abschiebung zu berücksichtigen, die nicht unverzüglich vorgelegt wurden oder die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

"Durch dieses Gesetz nimmt der Gesetzgeber schwere gesundheitliche Schäden oder sogar den Tod von Menschen in Kauf." so Rechtsanwältin Juliane Scheer, eine der Initiatorinnen des Protestbriefs. "Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit gehört zu den wichtigsten Grundrechten unserer Verfassung. Die Berücksichtigung einer Lebensgefahr durch Verfahrensregeln zu untersagen, steht im Widerspruch zum Grundgesetz und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ist zutiefst unmoralisch".

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wenden sich ferner gegen die beabsichtigte weitere Verschärfung des Ausweisungsrechts, die der Bundesinnenminister und der Bundesjustizminister am 12.01.2016 in einer gemeinsamen Presseerklärung skizziert haben. Die Koalitionsberatungen zum Asylpaket II sind noch nicht abgeschlossen. Strittig sind jedoch nicht die kritisierten Gesetzesverschärfungen, sondern nur noch Details wie die Kostenbeteiligung Asylsuchender an Sprachkursen oder die von der SPD verlangte Ausnahmeregelung für syrische Flüchtlinge bei der Einschränkung des Familiennachzugs.

zum offenen Brief