Referentin: RAin Johanna Mantel- freiberufliche Juristin im Migrationsrecht
TN-Beitrag: kostenfei
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich sowohl an Mitarbeitende aus der Flüchtlingssozialarbeit und Asylverfahrensberatung als auch an Mitarbeitende aus Regelstrukturen, welche in ihrer täglichen Praxis Kontakt mit Menschen im Asylverfahren haben. Eine konsekutive Teilnahme an beiden Fortbildungsteilen (24.3.2026 "Die Formen des Schutzes in Deutschland – Prüfung des materiellen Flüchtlingsrechts durch das BAMF" ) der Qualifizierungsreihe ist erstrebenswert.
Eine unabhängige, unentgeltliche und qualitativ gute Beratung ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Menschen vor und während ihres Asylverfahrens in die Lage versetzt werden, ihre Rechte ungehindert wahrnehmen und Fluchtgründe adäquat und nachvollziehbar vorbringen zu können. Eine vertrauensbasierte Asylverfahrensberatung und damit der Zugang zum Recht für Geflüchtete ist entscheidend dafür, ob Menschen Schutz vor Verfolgung und der Bedrohung ihrer Existenz finden können und ein essentieller Garant für die Rechtsstaatlichkeit, Fairness und Qualität des Asylverfahrens.
Im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ bietet die Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ in zwei Online-Modulen einen Überblick über 1) den Ablauf des Asylverfahrens und das materielle Flüchtlingsrecht (Schutzformen) und 2) die Anhörung im Asylverfahren. Die Teilnehmenden bekommen einen umfassenden Einblick in die Grundlagen für die alltägliche Beratungspraxis unter besonderer Berücksichtigung von besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren (z.B. LGBTIQ*-Personen, Personen mit Traumata, Personen mit Behinderung).
Die Qualifizierungsreihe ist eine Grundlagenfortbildung. Sie richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus der Flüchtlingssozialarbeit und Asylverfahrensberatung, als auch an Mitarbeitende aus Regelstrukturen, welche in ihrer täglichen Praxis Kontakt mit Menschen im Asylverfahren haben. Eine konsekutive Teilnahme an beiden Fortbildungsteilen der Qualifizierungsreihe ist erstrebenswert.
Aufbauend auf die Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ werden im Projekt SENSA Aufbaufortbildungen zu verschiedenen besonderen Schutzbedarfen (z.B. Queere Geflüchtete, Flucht und Behinderung, Trauma etc.) angeboten. Die Qualifizierungsreihe bietet auch hierfür eine Basis, auf der vertiefendes Wissen aufgebaut werden kann. Die Fortbildungen sind niedrigschwellig und mit einem großen Praxisbezug konzipiert.
Sie basieren auf der jeweils geltenden Rechtslage sowie der aktuellen behördlichen und gerichtlichen Praxis und berücksichtigen insbesondere die Änderungen durch die GEAS-Reform.
Für die Prüfung des Asylantrags erfolgt in der Regel eine persönliche Anhörung, bei der schutzsuchende Menschen die Gelegenheit bekommen sollen umfänglich über ihre Fluchtgründe zu sprechen. Die Anhörung ist damit ein zentraler Teil des Asylverfahrens und von großer Bedeutung für die Prüfung des Asylantrags. Daher ist es wichtig, dass Personen, die Asylsuchende beraten und begleiten, fachkundig geschult sind.
Inhalte sind insbesondere:
- Wie gliedert sich die Anhörung in den Ablauf des Asylverfahrens ein?
- Wie sieht eine gute Anhörungsvorbereitung aus?
- Welche Rechte stehen Asylsuchenden bei der Anhörung zu und welche Pflichten haben sie?
- Wie läuft eine Anhörung ab und was sind gängige Fragen in der Anhörung?
- Welche Rechte stehen Menschen mit besonderen Schutzbedarfen im Kontext der Anhörung zu?
Verbindliche Anmeldungen bitte hier bis 12.3.2026
Wichtige Hinweise: Den Teilnehmer:innen werden Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldebestätigung erhalten sie per Email.
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