Dienstag, 12. Mai 2026 - 9:00 bis 13:00
Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ Neues Modul: Anforderungen an die Asylverfahrensberatung und ihre Anwendung auf Dublin- und Anerkannten-Fälle
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Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“

Neues Modul:

Anforderungen an die Asylverfahrensberatung und ihre Anwendung auf Dublin- und Anerkannten-Fälle

Eine unabhängige, unentgeltliche und qualitativ hochwertige Beratung ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Geflüchtete ihre Rechte wahrnehmen und ihre Fluchtgründe adäquat vorbringen können. Dies trifft insbesondere auf Schutzsuchende zu, die besondere Bedürfnisse haben und Verfahrensgarantien benötigen (wie etwa LSBTI*-Personen, Alleinerziehende, Personen mit Behinderung, Opfer von Gewalt). Die fachkundige Beratung ist zugleich ein essenzieller Garant für die Rechtsstaatlichkeit und Fairness des Asylverfahrens.

 

Im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen" wird die Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren" die einen Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens, die asylrechtliche Anhörung und das materielle Flüchtlingsrecht (Schutzformen) bietet, durch ein weiteres Modul ergänzt. Dieses widmet sich den rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Asylverfahrensberatung sowie ihrer praktischen Anwendung auf zwei besonders komplexe Fallkonstellationen: Schutzsuchende im Dublin-Verfahren und Personen, die in einem anderen EU-Staat bereits internationalen Schutz erhalten haben (sog. Anerkannte). Die bisher erworbenen Grundlagenkenntnisse werden dabei um praxisrelevante Fragen zur Zuständigkeits- und Zulässigkeitsprüfung sowie zu den Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Beratungstätigkeit erweitert.

 

Die Qualifizierungsreihe ist als niedrigschwellige Grundlagenfortbildung mit hohem Praxisbezug konzipiert und regt die aktive Teilnahme an. Sie richtet sich an Mitarbeitende aus der Flüchtlingssozialarbeit und Asylverfahrensberatung sowie aus Regelstrukturen mit Kontakt zu Menschen im Asylverfahren. Sie bildet zugleich die Basis für Aufbaufortbildungen zu besonderen Schutzbedarfen. Die Inhalte basieren auf der aktuellen Rechtslage und Praxis und berücksichtigen die Änderungen durch die GEAS-Reform.


 

 

Anforderungen an die Asylverfahrensberatung und ihre Anwendung auf Dublin- und Anerkannten-Fälle

Wann: Dienstag, 12.05.2026, 09:00–13:00 Uhr

Online, unentgeltlich

Fälle von Schutzsuchenden, die sich im Dublin-Verfahren befinden oder denen bereits Schutz in einem anderen europäischen Staat zuerkannt wurde (sog. Anerkannte) gehören zu den komplexesten Konstellationen in der Asylverfahrensberatung. Sie stellen besondere Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Beratenden und erfordern fundiertes Wissen über Zuständigkeitsregelungen und Zulässigkeitsprüfungen sowie die Rechte der Betroffenen.

Die Fortbildung beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Was sind die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an eine qualifizierte, unabhängige Asylverfahrensberatung und wie gestaltet sich der Zugang zu Rechtsberatung nach der GEAS-Reform?
  • Grundlagen der Zuständigkeitsprüfung: Wie funktioniert die Dublin-Verordnung und welche Änderungen ergeben sich durch die GEAS-Reform?
  • Grundlagen zu sog. Anerkannten-Fällen: Was gilt rechtlich für Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben?
  • Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen der Asylverfahrensberatung und wann ist die Einbeziehung anwaltlicher Unterstützung erforderlich?

Referentin: Johanna Mantel, freiberufliche Juristin im Migrationsrecht

Zur Anmeldung nützen Sie den Anmeldeformular 

Bei Rückfragen wenden Sie sich an: 

Nour Al Zoubi
Referentin Qualifzierungsreihe Asylverfahren
Tel.: 0155 60 07 61 18
Email: nour.al.zoubi[at]fluechtlingsrat-thr.de

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

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