Donnerstag, 2. November 2023 - 9:30 bis 15:30
Passpflicht und Reiseausweise – Besonderheiten im humanitären Aufenthaltsrecht
in Erfurt, Altonaer Str. 25

Referent:     Dr. Christian Scheibenhof, Rechtsanwalt aus Erfurt

TN-Beitrag: Hauptamtliche 40,00 €, Ehrenamtliche 20,00 €. Für Teilnehmende ohne ausreichende finanzielle Mittel gibt es eine begrenzte Auswahl an kostenlosen Plätzen.

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in der Thüringer Flüchtlingsarbeit. Grundkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt.

 

Die Passpflicht ist zentrale Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Dieses sieht aber auch Ausnahmen im humanitären Bereich vor. In der Fortbildung sollen Besonderheiten für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und Passersatzpapieren sowie für Reisen ins Ausland von Geflüchteten im Vordergrund stehen.

Schwerpunkte der Fortbildung sind:

  • Passpflicht nach dem AufenthG, rechtliche Grundlagen
  • Identitätsklärung versus Passerfordernis im AufentG/ AsylG
  • Ausnahmen von der Passpflicht bei Aufenthaltstitel- Beantragung/ Verlängerung
  • Voraussetzungen für die Ausstellung deutscher Passersatzpapiere/ Reiseausweise für Ausländer:innen sowie Rechtsmittelmöglichkeiten
  • Besonderheiten/ Weisungslagen zu ausgewählten Herkunftsländern
  • Aufenthaltstitel, Ausweisersatz und Passersatz – Unterschiede, Gebührenregelungen
  • Reisen ins Ausland – was gilt es zu beachten

Wichtige Hinweise: Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben, der nach einer Anmeldebestätigung und vor dem Fortbildungstag zu überweisen ist. In der Mensa ist eine Mittagsversorgung auf eigene Kosten möglich (nur EC Karte für Gäste). Den Teilnehmer:innen werden Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmezahl ist beschränkt.

 

 

Eine Anmeldebestätigung sowie Informationen zur Überweisung des Teilnahmebeitrages erfolgen ab dem 10.10.2023 per Email.

gefördert von

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung folgendes Anmeldeformular:

Anmeldeformular

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

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