Donnerstag, 29. November 2018 - 10:00 bis 16:00
Fortbildung zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Fachhochschule Erfurt. Altonaer Str. 25, 99085 Erfurt Gebäude 1 / 2 OG, Raum 1.2.12/14

Inhalt der Fortbildung:

Die Fortbildung startet zunächst mit einer Einführung in das AsylbLG und legt dann den Fokus auf die Rahmenbedingungen von Erwerbstätigkeit und Leistungen nach dem AsylbLG.

Insbesondere folgende Themen werden Bestandteil der Fortbildung sein:

  • Einführung/Systematik des AsylbLG
  • Anspruchseinschränkung gemäß § 1a AsylbLG
  • Rechtsmittel gegen Leistungseinschränkungen
  • Anrechnung von Einkommen
  • Förderungslücke bei einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung (dabei Verknüpfung von AsylbLG und SGB XII)

Veranstaltungsmodalitäten:

  • Anzahl der Teilnehmer*innen: 20-40
  • Für Hauptamtliche und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
  • Aushändigung von Seminarunterlagen
  • Kostenlose Teilnahme
  • Verpflegung: In der Mensa der FH Erfurt auf Selbstkostenbasis

Informationen zu den Veranstalter*innen:

  • Claire Deery ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht in der Kanzlei Waldmann-Stocker & Coll. in Göttingen und Vorstandsmitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Im Rahmen des Projektes BLEIBdran bieten die Mitarbeiter*innen des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. Beratung zum Thema aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen für Asylsuchende und Personen mit einer "Duldung" beim Zugang zu Bildung/ Ausbildung und Arbeit an.

Die Anmeldefrist für die Fortbildung ist bereits verstrichen.