Freitag, 5. September 2025 - 9:30 bis 11:30
Fortbildung: Leistungsausschluss nach §1 Abs. 4 AsylbLG in Thüringen
online (BigBlueButton)

Referent: Dr. Christian Scheibenhof, Rechtsanwalt aus Erfurt  | Zeit: Freitag, 5.9.2025, 9.30-11.30 Uhr

Die Online-Schulung richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in der Thüringer Flüchtlingsarbeit. Voraussetzung sind Grundlagenkenntnisse im Asylrecht und Asylbewerberleistungsrecht. Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.

Ende 2024 wurde im Asylbewerberleistungsgesetz der §1 Abs. 4 AsylbLG aufgenommen, der nun den kompletten Leistungsausschluss u.a. für Personen ermöglicht, die einen „Dublin-Bescheid“ erhalten haben. Voraussetzung ist, dass den Personen keine Duldung mehr von der Ausländerbehörde ausgereicht wurde. Vielerorts erhalten die Betroffen deswegen nun nur noch eine „Dublin-Verfahrensbescheinigung“ und keine Duldung mehr. Es gibt erhebliche verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken gegen diese Praxis und die Kürzung auf „Null“. Trotzdem findet sie vielerorts in Thüringen Anwendung, teils sogar auf Kinder und mit oft weitreichenden sozialen Folgeproblemen für die Betroffenen.

Die Schulung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen des §1 Abs. 4 AsylbLG
  • Informationen zur aktuellen Rechtssprechungspraxis
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten incl. Hinweise aus der aktuellen Rechtsprechung in Thüringen

Verbindliche Anmeldungen bitte bis 27.8.2025

gefördert von

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(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

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