Seit dem 12. Juni ist die Reform des Gemeinsamen Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Die insgesamt 11 Gesetzgebungsakte bringen umfassende Änderungen im Asyl- und Migrationsrecht mit sich, die sich unmittelbar auf die Beratungsarbeit auswirken.
Mit einer 4-teiligen Online-Schulungsreihe möchten wir nach den ersten Wochen seit dem Inkrafttreten die konkreten Auswirkungen auf Schutzsuchende und die praktischen Änderungen für die tägliche Arbeit vor Ort in Sachsen-Anhalt und Thüringen beleuchten.
Bei jedem Termin sollen im ersten Teil Inputs von Fachexpert*innen einen kompakten, praxisnahen Überblick vermitteln. Im zweiten Teil soll es Zeit für Austausch zu Fragen, Fallbeispielen und Erfahrungen aus der Beratungsarbeit geben.
Die Online-Schulungsreihe findet im Rahmen des Projektes SENSA statt: Die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von Asylantragstellenden ist elementar, um die Wahrung der Rechte der Asylantragstellenden im Asylverfahren sicher zu stellen. Das Projekt SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen sensibilisiert, qualifiziert und vernetzt alle professionell am Asylverfahren Beteiligten in Sachsen-Anhalt und Thüringen zu besonderen Schutzbedarfen und trägt so zu fairen und rechtssicheren Asylverfahren bei.
Das Projekt wird gefördert durch die Europäische Union, das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, das Sozialministerium Sachsen-Anhalt sowie die UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
Termine und Themen:
- Änderungen beim Asylverfahren
Donnerstag 27.August 2026, 09:00 – 12:00 Uhr
Referentin: Johanna Mantel (freiberufliche Juristin im Migrationsrecht)
Inhalte:
- Zugang zum Asylverfahren und Verfahrensablauf – Was ändert sich grundlegend?
- Überblick: spezielle Verfahren – Screening, Grenzverfahren und beschleunigtes Verfahren
- Asylanhörung – Neuerungen bei Ablauf und Anforderungen
- Zulässigkeitsprüfung und –anhörung – Änderungen bei den Unzulässigkeitsgründen
- Änderungen bei der Aufnahme
Donnerstag 10. September 2026, 09:00 -12:00 Uhr
Referentin: Johanna Mantel (freiberufliche Juristin im Migrationsrecht)
Inhalte:
- Aufnahmegarantien – Änderungen im EU und nationalen Recht
- Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe – Auswirkungen u.a. auf Unterbringung und spezielle Verfahren
- Bewegungsfreiheit – Übersicht zu Beschränkung in Aufnahmeeinrichtungen und Sekundärmigrationszentren, Meldepflichten zur Asylverfahrenshaft und spezifische Regelungen zu besonders Schutzbedürftigen
- Aspekte zur Aufnahme
Mittwoch 23.September 2026, 09:00 -12:00 Uhr
Referent: Thomas Ludewig (Fachanwalt für Sozialrecht mit Schwerpunkt Migrationsrecht)
Inhalte:
- Arbeitsmarktzugang
- Leistungskürzungen
- Gesundheitsversorgung
- Schulbesuch und Sprachkurse
- Screening- und Vulnerabilitätsprüfung sowie Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe
Mittwoch 30.September 2026, 09:00 – 12:00 Uhr
Referent*innen: Claire Deery (Fachanwältin Migrationsrecht) und Hannah Sommer (Bundesverband psychosozialer Zentren (BPSZ) )
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Stand der Umsetzungen
- Rechtsschutz
- Praxisrelevante Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Wichtige Anmerkung
Anmeldungen sind sowohl für alle vier Fortbildungen als Paket, als auch für einzelne Fortbildungsmodule möglich. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung in der Maske an.
Bei Fragen zu den Online Schulungen wenden Sie sich an:
stefanie.muerbe[@]fluechtlingsrat-lsa.de oder rehbehn[@]fluechtlingsrat-thr.de










