Referent: Thomas Ludewig, Rechtsanwalt aus Leinefelde
TN-Beitrag: 10,00 €. Für Teilnehmende ohne ausreichende finanzielle Mittel gibt es eine begrenzte Auswahl an kostenlosen Plätzen.
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in der Thüringer Flüchtlingsarbeit. Grundkenntnisse im Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt.
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das Rückführungsverbesserungsgesetz, das Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten und das Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes sind zahlreiche Rechtsänderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht kürzlich in Kraft getreten. In digitalen Schulungen am 30.4.2024 und 8.5.2024 wird über rechtliche Neuerungen für Geflüchtete informiert.
In der digitalen Schulung am 30.4.2024 wird ein Überblick der Gesetzesänderungen für Geflüchtete für den Bereich Arbeitsmarktzugang, Perspektiven aufgrund von Ausbildung/ Beschäftigung sowie Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz gegeben, u.a. zu:
- Ausbildungsduldung/ Ausbildungsaufenthaltserlaubnis
- Arbeitsmarktzugang bei Duldung sowie in Erstaufnahmeeinrichtungen
- Beschäftigungsduldung
- „Spurwechsel“ nach § 10 Abs. 3 AufenthG
- Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
Verbindliche Anmeldungen bitte hier bis 17.4.2024
Wichtige Hinweise: Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben, der nach einer Anmeldebestätigung und vor dem Fortbildungstag zu überweisen ist. Den Teilnehmer:innen werden Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldebestätigung sowie Informationen zur Überweisung des Teilnahmebeitrages erfolgen ab dem 2.4.2024 per Email.
gefördert von
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung folgendes Anmeldeformular:
Anmeldeformular