Familientrennung – Schwangere Frau wird von ihrem Partner getrennt

Frau T. ist schwanger - der errechnete Geburtstermin ist in 9 Wochen. Sie lebt mit dem Vater ihres noch ungeborenen Kindes zusammen. Der Vater hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Nach den rechtlichen Vorgaben wird das Kind mit seiner Geburt ein festes Aufenthaltsrecht in Deutschland erwerben, voraussichtlich sogar die deutsche Staatsangehörigkeit. Die im Ausland geschlossene Ehe der beiden wird nicht anerkannt.

Unangekündigt, nachts, am 16. April 2018 früh gegen 3 Uhr kommen Polizei, Behördenmitarbeiter*innen und eine Ärztin - insgesamt 10 Personen in die Wohnung. Ein gestellter Antrag auf ein Aufenthaltspapier für Frau T. bei der Ausländerbehörde wird abgelehnt und der Ablehnungsbescheid Frau T. nachts durch die Ausländerbehörde überreicht – es bleibt keine Zeit, sich rechtlich beraten zu lassen. Und es bleibt nur wenig Zeit das Notwendigste zusammenzupacken. Sie schieben sie in ein anderes EU-Land ab, das für ihre Asylprüfung zuständig sein soll - wenige Stunden später ist die hochschwangere Frau bereits im Flugzeug.

Das Recht auf Einheit und Schutz der Familie wurde aus Sicht des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. missachtet und eine werdende Familie auf diese Weise gewaltsam auseinandergerissen.