Unterbringung und Wohnen

Wenn Asylsuchende in Deutschland ankommen, werden sie zunächst nach dem EASY-System auf die Bundesländer verteilt. Die erste Zeit verbringen sie in den Landesaufnahmestellen eines Bundeslandes. Nachdem Asylgesetz kann diese Verweildauer bis zu 18 Monate betragen und in bestimmten gelagerten Fällen auch länger. In Thüringen befinden sich die Landesaufnahmestellen in Suhl und Eisenberg (Außenstelle). Die Aufenthaltsdauer beträgt hier mehrere Wochen und in Einzelfällen auch mehrere Monate. Danach werden die Asylsuchenden den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Bei der Verteilung und Zuweisung auf die Bundesländer und Landkreise gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass Wünsche und Bedarfe (Kontakte zu Freunden oder Bekannten in Deutschland) der Asylsuchenden berücksichtigt werden. Der Schutz der Kernfamilie muss aber gewährleistet werden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 53 AsylG und § 2 Abs. 4 ThürFlüAG ) werden die Flüchtlinge in den Landkreisen/kreisfreien Städten in Sammelunterkünften oder Wohnungen untergebracht. Dies ist abhängig vom jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Die Sozialämter sind zuständig für die Unterbringung und damit auch für die Anmietung von Wohnraum.

Nach der Thüringer Kostenerstattungsverordnung (ThürFlüKEVO) erhalten die Landkreise/kreisfreien Städte vom Land pro aufgenommenem Flüchtling und Monat Pauschalen für die Unterbringung, für soziale Leistungen und Sozialbetreuung sowie Gelder für den Wachschutz. Kosten für die medizinischen Leistungen werden im Rahmen der Gesundheitskarte finanziert. Laut der Thüringer GUSVO gelten als Mindestwohnfläche für Flüchtlinge sechs Quadratmeter pro Person. Das heißt in einem 24 Quadratmeter großen Zimmer in einer Sammelunterkunft dürften vier Personen auch über lange Zeit untergebracht werden. Toiletten, Duschen und Küche werden oft von vielen geteilt. Inwieweit bei Sammelunterkünften und anderen Unterbringungen die Privatheit gewährt ist und entsprechend der grundrechtliche Schutz der Wohnung (Art. 13 GG) greift, beleuchtet eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom Oktober 2018.

Der Flüchtlingsrat hat Menschen
in Sammellagern in ganz Thüringen besucht. Die Berichte
der einzelnen Besuche aus den Jahren 2016 und 2017 finden Sie in
unserem
"Lagertour"- Blog.


 

Mehrsprachige Broschüre von Lagerwatch Thüringen zu Rechten:

Kenne deine Rechte. Unabhängige Informationen gegen Angst und Isolation
Know your rights. Independent information against fear and isolation
اعرف حقوقك!
Connais tes droits. Informations indépendantes contre la peur et l’isolement
Знай свои права. Независимая информация, которая поможет тебе преодолеть страх и изоляцию

 

 

Stand März 2023

Der Wohnort und auch die Art der Unterbringung wird den Flüchtlingen meist ohne eigenes Mitspracherecht zugewiesen. In Sammelunterkünften sind Privatsphäre oder Rückzugsmöglichkeiten selten beziehungsweise ausgeschlossen. Außerdem befinden sich mehrere der Sammelunterkünfte Thüringens in Stadtrandlage oder kleineren Orten mit unzureichender Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder Versorgungsstrukturen. Einige Geflüchtete müssen abgeschottet von der Gesellschaft, räumlich sehr beengt und ohne eine Möglichkeit zur Betätigung einen tristen Alltag leben. Solche Bedingungen fördern psychische und physische Erkrankungen oder führen dazu, dass Erkrankte nicht genesen können. Zudem bieten Sammelunterkünfte einen Angriffspunkt für Stimmungsmache und rassistische Übergriffe. Im Jahr 2019 wurden in Thüringen 126 Angriffe auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte registriert (siehe Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL).

Viele dieser Probleme können mit einer Unterbringung in Wohnungen in Orten mit guter Erreichbarkeit und Infrastruktur (Ärzt:innen, Einkaufs-, Freizeit-, Bildungsmöglichkeiten, Beratungsangebote) gelöst werden oder entstehen erst gar nicht. Um eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sind Flüchtlinge besonders auf diese Strukturen angewiesen. Darüber hinaus bedarf es Mindeststandards für die Unterbringung in Wohnungen. Innerhalb der Sammelunterbringung können Gewaltschutzkonzepte strukturell bedingten Konflikten und individuellen Gefährdungen entgegen wirken. Mehr dazu erfahren Sie im Themenpunkt Gewaltschutz. Für Geflüchtete müssen genügend Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Wohnungssuche eingerichtet werden. Zudem bedarf es der Schaffung von ausreichend Wohnraum für alle Menschen mit geringem Einkommen. Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für Geflüchtete muss durch die kommunalen und privaten Wohnungsbaugenossenschaften und Vermieter:innen sichergestellt werden.

Mehr zum Thema Diskriminierung von Migrant:innen auf dem Wohnungsmarkt:

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert das dezentrale und selbstbestimmte Wohnen für alle Geflüchtete unabhängig ihres Aufenthaltsstatus. Mit dem "Flüchtlingspolitischen Positionspapier zur Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Thüringen" hat der Flüchtlingsrat Thüringen im April 2015 Mindestbedingungen und -forderungen zur Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Thüringen formuliert, die aus Sicht des Vereins Grundlage für eine humanitäre Flüchtlingspolitik in Thüringen darstellen.

 

Zum Gewaltschutz haben wir hier einen extra Themenpunkt.

Verschiedene rechtliche Grundlagen regeln in Thüringen die Aufnahme, Verteilung, Kostenerstattung, Ausstattung, Sozialbetreuung, etc.:

Erstaufnahmeeinrichtung Suhl
Weidbergstr. 10
98527 Suhl

Soziale Betreuung und Medizinische Versorgung in der Landesaufnahmestelle Suhl
ASB Sozialdienst / Medizinischer Dienst
Weidbergstraße 24-26
98527 Suhl

Bis 2016 existierte die Landesaufnahmestelle in Eisenberg. Der Umgang mit den Bewohner:innen und die dortigen Lebensverhältnisse führten zu massiver Kritik. Hierzu der Film von der Initiative Yalla Connect "Geflüchtete sind Menschen – auch in Eisenberg". Im Jahr 2023 wurden Außenstellen der Landeserstaufnahmestelle Suhl in Hermsdorf und erneut in Eisenberg eröffnet.

Das Projekt „Leben hinter Stacheldraht“ wurde von Studierenden aus Berlin und Jena ins Leben gerufen, um die Geschichte der ersten Asylunterkunft Thüringens für möglichst viele Menschen sichtbar zu machen. Die dazugehörige Webseite bietet aber nicht nur Informationen und Fotos, sondern auch Platz, um die Geschichte mitzuschreiben. Besucher:innen sind eingeladen, sich anhand vier verschiedener Quellen selbst ein Urteil zu bilden.

 

Thüringer Außenstellen des BAMF:

Ankunftszentrum Suhl
Weidbergstr. 10
98527 Suhl

Tel.:0911 943-28203
Fax: 0911 943-28270
Liniennetzplan Stadt Suhl
Website der EAE Suhl

Außenstelle Hermsdorf
Am Rasthof 2
07629 Hermsdorf
Tel.: 036601-93360
Fax: 036601/9336-199
Email:
M10Posteingang[at]bamf.bund.de
Wegbeschreibung BAMF Hermsdorf

 

Asylverfahrensberatung
Die Asylverfahrensberatung unterstützt Flüchtlinge insbesondere in ihrem Asylverfahren von der Antragstellung über die Vorbereitung auf die Anhörung, die Bearbeitung des Anhörungsprotokolls bis zur Erläuterung des Bescheids über den Asylantrag sowie im Hinblick auf Rechtsbehelfsmöglichkeiten. In Thüringen gibt es diese unabhängigen Beratungsangebote an drei Standorten:


Asylberatungsteam Evangelischer Kirchenkreis
Weidbergstraße 23
98527 Suhl
E-Mail:
Asylberatung.Suhl[at]ekmd.de
Tel.: 03681/80453-55
Mobil: 01703490948 oder 016098171388

Website der Asylverfahrensberatung Suhl

Büro für ausländische Mitbürger*innen
Wenigemarkt 5
99084 Erfurt
E-Mail:
info[at]auslaenderberatung-erfurt.de
Tel.: 0361 - 777 921 48/50
Fax: 0361/750 84-24
Website der Asylverfahrensberatung Erfurt

Diako Ostthüringen

Trebnitzer Straße 2
07545 Gera
Tel:
0176/ 57805610
Tel.:
0176/ 47132661
E-Mail: asyl.do[at]diako-thueringen.de
Website Asylverfahrensberatung Ostthüringen (Gera, Landkreis Greiz, Altenburger Land und Saale Holzlandkreis)